Das Wireless Local Area Network, kurz WLAN, ist ein lokales Funknetz. In der Regel kommen dabei kabellosen Netzwerke nach dem IEEE-Industriestandard der 802.11-Familie zum Einsatz.
Das Fritz-Update OS 7 ist da. Die Neuerungen stehen zunächst nur für die Modelle 7590 und 7580 zur Verfügung - darunter eine bessere Mesh-Funktion und eine doppelte Funkkanal-Bandbreite.
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Mit einem eigenen 3D-Drucker produzieren Unternehmen Prototypen und Ersatzteile selbst. Erste Geräte gibt es schon für 100 bis 200 Euro. Die Investition in ein hochwertigeres Modell lohnt sich aber durchaus.
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Mit einem neuen Set, das aus einer Fritzbox und einem Repeater besteht, will AVM die Mesh-Technik auch in kleinen Firmen und bei Privatanwendern etablieren.
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Die Wi-Fi Alliance hat die Schutztechnologie WPA3 nun offiziell eingeführt. Aufbauend auf WPA2 soll der neue Standard mehr Sicherheit für Unternehmen und Endanwender bereithalten.
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Ein neues Gesetz soll WLAN-Nutzer schützen - und schafft die so genannte Störerhaftung für Rechtsverstöße bei offenen Hotspots ab. Doch wie schützt man dann Urheberrechte? Der BGH prüft das auch im Fall des Anonym-Netzwerks Tor.
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Mesh-Netzwerke eignen sich gut, um die WLAN-Netzabdekung zu optimieren. Die Wi-Fi Allianz hat nun mit EasyMesh einen neuen Standard entwickelt, der die Geräte verschiedener Hersteller miteinander kompatibel machen soll.
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Die Bundesnetzagentur hat eine neue Desktop-App zur Überprüfung der Breitbandgeschwindigkeit veröffentlicht. Nutzer können damit feststellen, ob die mit dem Anbieter vereinbarten Übertragungsraten auch tatsächlich erreicht werden.
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Gerade wer sein Smartphone im Alltag viel nutzt, ist über mehr Akkulaufzeit dankbar. Für viele Aufgaben benötigt der Internetzugang per WLAN weniger Strom als über LTE oder 3G.
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Apple kündigt an, sich aus dem Geschäft mit WLAN-Routern zurückzuziehen. Wie das Unternehmen mitteilt, sollen nur noch die Restbestände der AirPort-Geräte verkauft werden. Danach ist Schluss.
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Betreiber von offenen und freien WLAN-Hotspots haften für mögliche Urheberrechtsverletzungen, wenn sich der Vorfall vor dem 12. Oktober 2017 ereignet hat. Das OLG München bestätigte jetzt ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I.
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