Highspeed oder Schneckentempo
Desktop-App von Breitbandmessung geht an den Start
von
Alexandra
Lindner - 03.05.2018
Foto: sirtravelalot / Shutterstock.com
Die Bundesnetzagentur hat eine neue Desktop-App zur Überprüfung der Breitbandgeschwindigkeit veröffentlicht. Nutzer können damit feststellen, ob die mit dem Anbieter vereinbarten Übertragungsraten auch tatsächlich erreicht werden.
Nach der Messung wird ein Protokoll mit den genauen Daten sowie dem exakten Zeitraum der Messung ausgegeben. Dieses kann etwa als PDF gespeichert werden.
(Quelle: Bundesnetzagentur )
Beanstandung nur in bestimmten Fällen gerechtfertigt
Der Test kann laut Anbieter sogar zur Argumentation gegenüber dem Anschluss-Anbieter herangezogen werden. Einen Grund zur Reklamation gibt es etwa, wenn eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" festgestellt wird. Keinen Grund zur Reklamation gibt es, wenn die Messung zu dem Ergebnis führt, dass an mindestens zwei Tagen ein Minimum von 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden. Außerdem relevant ist, ob die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit in 90 Prozent der Messungen erreicht wird und die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei der Messtage jeweils unterschritten wird.
Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen, müssen laut Bundesnetzagentur jedoch einige Anforderungen erfüllt werden. So haben zum Beispiel mindestens 20 Messungen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen zu erfolgen. Dabei sollte der Umfang der Messungen etwa in gleichem Maße auf die beiden Tage aufgeteilt werden. Zudem handelt es sich bei der Messung mit der Desktop-App um die Überprüfung der Geschwindigkeit mittels LAN-Verbindung. Die WLAN-Geschwindigkeit kann damit nicht getestet werden. Um den Test zu validieren, rät der Anbieter zudem dazu, die Messergebnisse mit einem Zeitstempel zu protokollieren.
Eine genaue Beschreibung der Installationsschritte [PDF] und wie der Test durchzuführen ist, sowie weiterführende Informationen, stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite zur Verfügung.