Gerichtsurteil

Telekom muss Glasfaser-Leerrohre für Konkurrenz öffnen

von - 09.07.2024
Glasfaserrohre
Foto: Shutterstock / Andre Muller
Die Telekom Deutschland muss laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in zwei Gemeinden den offenen Netzzugang für den Konkurrenten Deutsche Glasfaser ermöglichen.
Um die Rohre, in denen Glasfaserkabel zur Internetversorgung liegen, gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten. Jetzt hat die Telekom Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Niederlage erlitten: Sie muss dem Konkur­renten Deut­sche Glas­faser Zugang zum öffent­lich geför­derten Netz auf zwei Stre­cken in den baye­rischen Gemeinden Heßdorf und Großen­see­bach gewähren.
Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Telekom gegen ein vorheriges Urteil der Bundesnetzagentur ab. Es verwies dabei vor allem auf Paragraf 155 des Telekommunikationsgesetzes. Danach müssen Netzbetreiber, die für den Breitbandausbau staatliche Fördermittel genutzt haben, grundsätzlich alle Arten von aktiven und passiven Zugangsprodukten für Wettbewerber (Open Access) rechtzeitig sowie zu fairen und angemessenen Bedingungen bereithalten.
Für die bloße Unter­brei­tung oder "Projek­tie­rung" eines Ange­bots dürfe die Telekom zudem kein unab­hängig von der tatsäch­lichen Zugangs­gewäh­rung oder späteren Nutzung durch den Wettbewerber fälliges Entgelt verlangen.
Die Telekom hatte als Argument die zu dünnen Leerrohre angeführt, in denen kein zusätzlicher Platz für die Kabel des Wettbewerbers sei. Nachdem der Eilan­trag abge­wiesen wurde, will das Unternehmen seine ander­wei­tige Ansicht im laufenden Hauptsachverfahren weiter­ver­folgen, was auch bedeutet, dass sich der Netzausbau für die betroffenen Gemeinden immer noch verzögert.
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