Störerhaftung: Hemmnis für Hotspots

Offene Situation ist eine Chance für den Handel

von - 29.06.2016
Wie die Beispiele zeigen, herrscht noch viel Unsicherheit im Markt. Und in der Zwischenzeit haben schon einige Anwälte angekündigt, dass sie weiterhin Abmahnungen verschicken wollen und werden– auch wenn das vom Bundestag beschlossene Gesetz in Kraft getreten ist. Für Michael Himmels von Devolo ist dies zwar ärgerlich, „aber auch eine Chance für Systemhäuser und Händler“, betont er gegenüber com!. Denn gerade wegen der noch herrschenden Unsicherheit könnten Partner mit Beratung beim Kunden punkten – vor allem im professionellen Bereich. „Der Privatanwender hat kein Interesse, sein WLAN freizugeben“, ist sich Himmels sicher.
Im professionellen Bereich sieht er allerdings noch großen Nachholbedarf. Und hier vor allem in der Gastronomie, dem Hotelbereich, im Einzelhandel oder aber auch im Dienstleistungsgewerbe wie beispielsweise Friseuren. „Viele könnten mit dem Gedanken spielen, über einen einfachen Router nun freies WLAN anzubieten – und gehen dabei ein erhebliches Risiko ein“, warnt er. Er rät deshalb, schon jetzt auf Kunden zuzugehen und sie über die aktuelle Situation zu informieren. „Vor allem bei kleineren Kunden können sie zudem komplette sichere Hotspot-Pakete schnüren, in denen auch eine Landingpage­ für Kunden enthalten ist“, so sein Tipp. Und natürlich bestehe auch noch die Möglichkeit, Serviceverträge mit den Kunden abzuschließen. „Viele Kunden führen bei ihren Routern keinerlei Updates durch, auch das kann sich als Sicherheitsrisiko entpuppen“, so seine Erfahrung.
Bei Lancom wiederum hat man keine Sorgen, dass nach dem Ende der Störerhaftung – das laut dem Netzwerkspezialisten ja heute schon Realität ist – im professionellen Bereich nun verstärkt einfache Lösungen zum Einsatz kommen. „Diese haben nicht die Funktionalität, die professionelle Lösungen anbieten können, und sind deshalb nicht für diese Zielgruppe geeignet“, erläutert Herrlich. Dazu gehören beispielsweise die sichere Trennung des Hotspot-Zugangs von den internen Netzen oder aber die Beschränkung des Zugangs auf eigene Gäste und Kunden sowie ein flexibles Bandbreitenmanagement, mit dem mehrstufige Dienste – vom Basis-Zugang bis zum kostenpflichtigen PremiumZugang mit besonders hohen Bandbreiten – angeboten werden können. Insgesamt erwartet man demnach bei Lancom Systems ein deutliches Wachstum, von dem auch die Partner profitieren können.
Der Wettbewerber Zyxel ist in dieser Hinsicht allerdings deutlich zurückhaltender. „Aus unserer Sicht würde der Wegfall der Störerhaftung keinen merklichen Anstieg im Verkauf von WLAN-Geräten auslösen“, sagt Norbert Roller. Denn nahezu jedes Geschäft habe heute einen Internet-Anschluss und würde lediglich, wenn das Gesetz hieb- und stichfest sei, sein WLAN entsprechend freischalten.
Die Hersteller schwanken offensichtlich zwischen Goldgräberstimmung und Skepsis – Systemhäuser und Händler tun indes auf jeden Fall gut daran, sich mit dem Thema zu beschäftigen und ihre Kunden entsprechend zu beraten. Wenn sich nicht heute die Möglichkeit für Neugeschäft ­ergibt, so haben sie vielleicht in einigen Monaten die Chance, wenn die Gesetzeslage eindeutiger ist.
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