Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Keine Website kann auf Auswertungen verzichten. Doch das Datenschutzrecht setzt Grenzen. Kommen entsprechende Tools zum Einsatz, sollten die Nutzer in der Datenschutzerklärung darüber in Kenntnis gesetzt werden.
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Cybercrime ist deutschen Internet-Nutzern nicht unbekannt. Jeder zweite User wurde einer aktuellen Bitkom-Studie zufolge im vergangenen Jahr Opfer von Kriminalität im Web.
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Yubico präsentiert auf der CES zwei neue hardwarebasierte Authentifizierungslösungen. Neben einem bereits verfügbaren NFC-Token gibt es auch eine erste Vorschau auf einen Token mit Lightning- und USB-Typ-C-Schnittstelle.
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Ein 20-jähriger Hesse wurde nach dem schwerwiegenden Datenklau bei Politikern und anderen prominenten Personen vorläufig festgenommen. Aus Sicherheitskreisen heißt es, der Verdächtige sei in vollem Umfang geständig.
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Wer kümmert sich eigentlich um die Cybersicherheit in Deutschland? Wer das beantworten will, muss erst mal tief Luft holen. Neben der Polizei und dem BSI gibt es noch zahlreiche weitere Stellen, die sich darum kümmern.
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Mit dem Librefox-Mod für Firefox wird der Mozilla-Browser voll und ganz auf Datenschutz getrimmt. Die Open-Source-Lösung nimmt über 500 sicherheitsrelevante Einstellungen am Browser vor.
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Persönliche oder sensible Daten frei verfügbar für jedermann im Internet: ein Horrorszenario, das viele Anwender fürchten - nicht ohne Grund, wie das aktuelle Datenleck zeigt, von dem vor allem Politiker betroffen sind.
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Privilegierte Nutzerkonten erfordern die besondere Aufmerksamkeit der Unternehmen. Sie bedürfen speziellen Schutzmaßnahmen, da sie oft der Schlüssel zu sensiblen Daten sind.
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Unbekannte veröffentlichen unzählige teils sensible Daten von Politikern, Parteien und Prominenten auf Twitter. Unter den Betroffenen ist auch Angela Merkel. Die Bundesregierung wertet den Vorfall als "schwerwiegenden Angriff".
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Über den neuen Web-Dienst AU-Schein erhalten Erkältete ihre Krankschreibung direkt via WhatsApp. Allerdings stehen Ärztevertreter dem Dienst kritisch gegenüber.
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