Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Können Konkurrenten Verstöße gegen die DSGVO abmahnen oder nicht? Bislang blieb die befürchtete Abmahnwelle nach Inkrafttreten der Vorgaben zwar aus. Rechtssicherheit besteht aber noch lange nicht.
>>
Die Lösung von G-Data schützt jeden Endpunkt - Desktops genauso wie alle mobilen Geräte. Im Test überzeugen vor allem die fehlerfreie Erkennung sowie die reichhaltigen MDM-Funktionen.
>>
Ex-BND-Chef Gerhard Schindler sieht Risiken bei einer Beteiligung von Huawei am Mobilfunkausbau. Sowohl der Datenschutz als auch die Betriebssicherheit seien potenziell gefährdet.
>>
Die Blockchain-Lösung Doichain verspricht, Ad Fraud zu verhindern. In der Praxis sprechen allerdings gleich mehrere Schachstellen gegen diesen Ansatz.
>>
Das Bundeskartellamt hat Facebook das Sammeln von Daten auf fremden Seiten untersagt. Doch weil der Konzern sich rechtlich wehren will, ist ein Ende der Sammelei noch nicht absehbar. Kann man das Heft beim Datenschutz nicht einfach selbst in die Hand nehmen?
>>
Schlechte Nachrichten für Chefs und ihre Versicherer: Die Klageneigung gegen Vorstände hat so stark zugenommen, dass die Manager-Haftpflicht zumindest in Teilbereichen ein Zuschussgeschäft ist. Cyberkriminalität und Datenschutz verschärfen das Problem.
>>
Das Plug-in Password Checkup für den Chrome-Browser überprüft im Hintergrund, ob für eine Webseite ein geklautes Passwort verwendet wird, und schlägt gegebenenfalls Alarm.
>>
Das Bundeskartellamt hat entschieden: Facebook ist es nicht erlaubt, Daten aus verschiedenen Quellen ohne Zustimmung der Nutzer zu kombinieren. Die Wettbewerbshüter hatten geprüft, ob das Netzwerk eine marktbeherrschende Stellung besitzt und sie missbraucht.
>>
Während sich die Regierungskoalition noch uneins ist, wie beim Mobilfunkausbau mit dem kontrovers diskutierten Anbieter Huawei umgegangen werden soll, will Vodafone den TK-Ausrüster gänzlich aus seinem Kernnetz streichen - dabei spielt Sicherheit aber keine Rolle.
>>
Die Verwaltung von Zugriffsberechtigungen stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Der Einsatz von Blockchain-basierten Lösungen ist hierbei ein sinnvoller Ansatz.
>>