Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Autonome Fahrzeuge generieren eine ganze Fülle teils sensibler Daten. Bisher ungeklärt ist jedoch, wem diese gehören und wer darauf zugreifen darf. Nun werden Forderungen nach einem unabhängigen Datentreuhänder gestellt.
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In einem Interview mit der BBC äußerte sich Huawei-Gründer Ren Zhengfei zum Konflikt mit den Vereinigten Staaten kämpferisch: "USA können uns nicht vernichten."
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Datensilos kosten Zeit und Geld. Beim Aufbrechen isolierter Datenbestände müssen neben der DSGVO jedoch noch zahlreiche weitere Regeln einhalten werden.
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Firefox wartet in der kommenden Version mit einer Reihe spannender Neuerungen auf. Zu den Highlights von Version 67 zählt unter anderem ein verbesserter Schutz gegen Fingerprinting sowie ein neuer Passwort-Manager.
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Die EU-Kommission sieht chinesische Dominanz in der Informationstechnologie als potenzielles Sicherheitsrisiko für Europa. Neunzig Prozent aller IT-Geräte würden in Asien hergestellt.
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Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive des Leistungsschutzrechts geeinigt. Portale müssen künftig für die Ausspielung von Artikel-Ausschnitten in Suchergebnissen Geld an die Verlage zahlen.
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Eine Mehrheit der Deutschen ist nicht von den digitalen Kompetenzen der Bundesregierung überzeugt. Und auch beim Thema Datenschutz herrscht überwiegend Misstrauen.
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Provider, die von Hackern "erbeutete" Daten veröffentlichen, sollen stärker in die Pflicht genommen werden, etwa durch Löschpflichten. Auch gewerbsmäßige oder von Banden organisierte Cyber-Angriffe sollen härter bestraft werden.
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Viele Apps greifen auf mehr Daten im Handy zu, als es für ihr Funktionieren eigentlich notwendig wäre. Für Android-Nutzer gibt es eine Anwendung, die offen legt, welche Apps besonders neugierig sind.
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