Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung sollen User ihr Facebook-Konto sicherer machen - die Telefonnummer als Teil der persönlichen Verifizierungsdaten ist aber offenbar bei Facebook nicht geschützt.
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Korrekte und saubere Daten sind heute die Basis für den Erfolg. Für die Software-basierte Sicherstellung gibt es verschiedene Tools aus dem ETL-Umfeld. Kommen diese nicht weiter, bietet sich eine Speziallösung an.
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Huawei war zuletzt aufgrund verschiedener Spionagevorwürfe vermehrt in die Schlagzeilen geraten. Nicht zuletzt deshalb hat der chinesische Technologiekonzern sein inzwischen drittes europäisches Sicherheitszentrum eröffnet. Damit soll auch Transparenz geschaffen werden.
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Viele Daten über Mitarbeiter gelten als personenbezogen und genießen den Schutz der DSGVO. Wünscht ein Mitarbeiter Auskunft darüber, hat das Unternehmen 30 Tage Zeit, diesem Ersuchen nachzukommen.
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Die zunehmende Vernetzung industrieller Systeme bringt neue Gefahren mit sich. Unternehmen, die sich für den Einsatz von IoT-Lösungen interessieren, sollten ganz genau auf die Sicherheit achten.
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Besonders datenschutzbewusste Nutzer greifen gerne auf einen VPN-Dienst zurück. Untersuchungen zeigen jedoch immer wieder, dass viele Anbieter die Sicherheit nur vorgaukeln. In Wahrheit werden über die Apps genauso Daten getrackt und übermittelt.
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Die umstrittene Copyright-Reform der EU schlägt weiter Wellen. Gegner des Vorhabens überhäufen die Abgeordneten mit unzähligen Protest-E-Mails. Hauptkritikpunkt ist dabei der bereits viel diskutierte Artikel 13.
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Die EU will Hinweisgeber besser vor Repressalien schützen - doch das Wie ist umstritten. Deutschland lehnt einen Vorstoß ab, nach dem Whistleblower völlig frei entscheiden könnten, wie sie Missstände melden.
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Das BSI warnt vor mobilen Geräten mit vorinstallierter Malware. Die Behörde hat mehrere günstige Android-Geräte auf Amazon bestellt und darauf teilweise Schadcode-verseuchte Firmware entdeckt.
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Statt wie bei IRC, WhatsApp, Skype oder Facebook Messenger sollen Chats künftig nicht über zentrale Server laufen. Das IMAP-Protokoll macht es möglich.
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