Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Strato erweitert sein Angebot um eine Cloud-Lösung für die rechtssichere Mail-Archivierung. Der Dienst lässt sich zu bestehenden Paketen hinzubuchen und erfüllt die DSGVO- und GoBD-Vorgaben.
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Zahlreihe deutsche Firmen einigen sich auf gemeinsame ethische Grundlagen für KI. Dazu soll es künftig ein spezielles Gütesiegel geben. Das Siegel verpflichtet die Unternehmen dazu, bei der Entwicklung von KI das Interesse der Menschen in den Fokus zu stellen.
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Facebook muss die nächste Datenpanne einräumen: Hunderte Millionen Passwörter wurden in internen Systemen im Klartext gespeichert. Es gebe keinen Hinweis auf einen Missbrauch, betont das Online-Netzwerk.
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Der neue mobile Opera-Browser für Android kommt mit eingebautem VPN-Dienst daher. Die Funktion soll für mehr Datenschutz und Sicherheit beim mobilen Surfen im Internet sorgen.
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