Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Vom siebten bis zum neunten Mai findet in Mountain View Googles alljährliche Entwicklerkonferenz I/O statt. Dieses Jahr dürfte der Blick auf der neuesten Android-Version, aktuellen Hardware-Innovationen, Künstlicher Intelligenz - und dem Thema Datenschutz liegen.
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Durch internationale Zusammenarbeit der Behörden ist es gelungen, die mutmaßlichen Betreiber der weltweit zweitgrößten Handelsplattform im Darknet zu fassen. Dabei handelt es sich laut BKA um drei junge Männer aus Deutschland.
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Nach Ermittlungen der FTC soll Facebook bereit sein ein "unabhängiges" Aufsichtsgremium zu Datenschutz-Fragen zu akzeptieren. Dieses Gremium und die FTC sollen zudem einen Aufseher einsetzen, der einschätzt, ob sich Facebook an Datenschutz-Regeln hält.
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Angreifern ist es gelungen, in das System des Dienstleistungsunternehmens Citycomp einzudringen und Finanzdaten sowie persönliche Informationen von Großkunden abzugreifen. Genannt werden hier unter anderem Oracle, VW oder auch Airbus.
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Der Fintech-Rat fordert klare Regeln für die Blockchain-Branche. Betreiber entsprechender Angebote müssen demnach auch für Risiken haftbar gemacht werden. Außerdem sei die Bundesregierung in der Pflicht, neue Bildungsinitiativen zu starten.
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Auch die E-Mails von Mitarbeitern gelten als persönliche Daten. Wird zum Beispiel ein Kündigungsvorhaben von einem Manager mit der HR-Abteilung per Mail diskutiert, darf der betreffende Angestellte die Herausgabe dieses Schriftverkehrs fordern.
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Hacker hatten Zugriff auf rund 190.000 Nutzerkonten von Docker Hub. Neben Informationen wie Benutzernamen und Hash-Kennwörter sind auch Token für Github und Bitbucket erbeutet worden. Wie es zu dem Angriff kam, ist noch unklar.
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Das BSI empfiehlt in einer neuen Veröffentlichung die ausschließliche Verwendung der TLS-Standards 1.2 und 1.3. Das in die Kritik geratene eTLS der ETSI wird nicht befürwortet.
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Unitymedia nutzt WLAN-Router seiner Kunden für teilöffentliche Hotspots. Braucht das Unternehmen dafür die Einwilligung der Kunden? Im Streit darüber mit der Verbraucherzentrale hat jetzt der BGH entschieden.
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Mozilla veröffentlicht seinen Internet Health Report 2019. Darin beleuchten die Open-Source-Experten den aktuellen Status zu verschiedenen Themen wie Datenschutz, KI oder auch staatliche Einmischung in die Ökonomie des Internets.
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