Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Vor gut einem Jahr trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Seitdem wurden in mindestens 75 Fällen Bußgelder verhängt. Die Gesamtsumme beträgt laut einer Umfrage der 449.000 Euro.
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Welche Macht haben Algorithmen? Der isralische Bestseller-Autor Harari warnt auf einer Konferenz in Hamburg vor gefährlichen Auswirkungen für den Menschen - und rät zum bewussten Umgang mit Technologien.
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Ausnahmen bestätigen die Regel, heißt es. Im letzten Teil unserer Reihe zum DSGVO-Auskunftsrecht geht es um Situationen und Fälle, bei denen die Auskunft vom Arbeitgeber verweigert werden kann.
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Unternehmen erzielen durch den Betrieb eines ISMS eine höhere Informationssicherheit. Hacker werden immer kreativer und das Angriffsspektrum wird vielfältiger. Dagegen gilt es sich zu schützen.
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Die aktuelle Google I/O und die dort vorgestellten Neuerungen des Konzerns sind das beste Beispiel, um zu zeigen, wie paradox das Verhältnis zwischen Datenschutz und Datennutzung im Silicon Valley derzeit ist.
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Weil viele Unternehmen noch auf Anwendungen im Internet Explorer angewiesen sind, findet kein Wechsel auf Windows 10 statt. Der neue Edge soll jedoch bald in der Lage sein, diese IE-Anwendungen problemlos auszuführen.
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Microsoft hat neue Maßnahmen angekündigt, damit Geschäftskunden ihre Daten in den Online-Plattformen des Unternehmens künftig besser schützen können.
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