Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Firefox-Browser nutzt ab sofort eine erweiterte Datenschutzfunktion zum automatischen Blockieren von Third-Party-Cookies. Die sogenannte Enhanced Tracking Protection wird standardmäßig für alle neuen Nutzer ausgerollt.
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Neben Google, Facebook und deutschen Anbietern wie Verimi setzt nun auch Apple verstärkt auf eigene Login-Daten. Künftig können sich Nutzer bei Apps und Diensten anderer Anbieter mit Anmeldedaten des iPhone-Konzerns registrieren.
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Von einem Abbau der DSGVO-Auflagen für KMUs hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber wenig. Viel mehr sollte das Thema Datenschutz auch im Grundgesetz verankert werden.
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Google will seine Adblocker-API in Chrome durch eine neue Schnittstelle ersetzen und löst damit einen Proteststurm unter den App-Entwicklern aus. Die Funktionalität ihrer Software würde damit massiv eingeschränkt, argumentieren einige.
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Wegen ungeklärter Zugriffe auf ihre Datenbank fordert die Nachrichten-App Flipboard ihre Nutzer auf, ein neues Passwort zu vergeben. Das Unternehmen hat vorsichtshalber alle Passwörter zurückgesetzt.
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Für das Surfen im Internet ist ein Browser unerlässlich. Das gilt mobil genauso wie am Desktop. com! professional zeigt einige Lösungen für iPhone und iPad.
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Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 42 Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt sowie 54 Verwarnungen ausgesprochen. Damit waren die deutschen Behörden im Vergleich mit 15 anderen EU-Ländern am aktivsten.
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Das Inkrafttreten der DSGVO jährt sich zum ersten Mal. Die Bilanz fällt prinzipiell positiv aus. Damit wurde unter anderem erreicht, den Datenschutz stärker in den Fokus der Verbraucher zu rücken.
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Der neue Firefox 67 ist da. Nutzer bekommen damit einen optionalen Schutz vor Fingerprinting und Kryptomining. Außerdem priorisiert der Browser nun Web-Inhalte, um die Seiten schneller laden zu können und bietet weiter Privatsphäre-Einstellungen.
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Die Unsicherheit der einen ist das Geschäftsmodell der anderen: Seit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft ist, verdienen Anwälte und Berater viel Geld mit Datenschutz-Beratung für Unternehmen. Doch manch einer warnt vor schwarzen Schafen.
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