Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
In einem Bericht in der New York Times fordert die EFF den Anbieter Slack dazu auf, seinen Nutzern mehr Datenhoheit einzuräumen und die Sicherheit des Dienstes zu erhöhen.
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Digitalcourage veröffentlicht ein neues Umfrage-Tool auf Open-Surce-Basis. Die Lösung soll sich vor allem durch hohen Datenschutz auszeichnen. Bei Bedarf lässt sich das Tool sogar mittels eigener Onion-Site über das Tor-Netzwerk verwenden.
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Eine Umfrage in 27 Ländern verdeutlicht weit verbreitete Vorbehalte von Menschen gegenüber künstlicher Intelligenz. Viele der Befragten wünschen siche eine stärkere Regulierung.
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Microsoft geht mit einer neuen Preview für seinen Edge-Browser an den Start. Optional darin enthalten ist eine eigenen Tracking Protection. Seit geraumer Zeit steht Edge nicht mehr ausschließlich Nutzern von Windows 10 zur Verfügung.
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Der europäische Suchdienst Qwant baut sein Service-Angebot um eine Kartenlösung auf Open-Source-Basis aus. Die Google-Maps-Alternative soll vor allem mit hohem Datenschutz punkten.
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Facebook will künftig bei Hasskommentaren in dem sozialen Netzwerk die IP-Adressen an französische Gerichte übermitteln. Bisher gab das Zuckerberg-Unternehmen die Adressen nur in Fällen von Terrorismus oder Kinderpornografie preis.
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Künftig sollen Unternehmen statt ab 10 erst ab 20 Mitarbeitern einen eigenen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Dieses Vorhaben stößt nun auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD).
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Der Iran hat laut eigenen Angaben seit Langem mit amerikanischem Cyber-Terrorismus zu kämpfen. Allein 2018 sei das Land 33 Millionen Mal attackiert worden.
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Der Vivaldi-Browser geht in Version 2.6 an den Start. Neu ist vor allem ein integrierter Pop-up-Blocker, der für mehr Sicherheit sorgen soll. Außerdem können die Nutzer nun besser neue Profile anlegen und zwischen diesen wechseln.
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