Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ob der Adressat die Nachricht gelesen hat, sieht man bei WhatsApp anhand der blauen Doppel-Häkchen. Was viele nicht wissen: Auch bei E-Mails lässt sich das nachvollziehen.
>>
Eine integrierte Endpoint Detection Response ist in moderne Endpoint-Lösungen mittlerweile fast unverzichtbar. Angebote ohne EDR werden es in Zukunft schwer haben am Markt zu bestehen.
>>
Chinesische Grenzer sollen eine Spionage-App auf Smartphones von Touristen installieren, die von Kirgistan nach West-China kommen. Das schreckt auf. Zwar bereist kaum jemand diese Region. Doch wie schützt man sein Gerät generell vor übergriffigen Staaten?
>>
Aufgrund datenschutzrechtlicher Einwände ist der Einsatz von Office 365 an Schulen unzulässig. Auch eine elterliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Kinder ist laut dem hessischen Datenschutzbeauftragten nicht ausreichend.
>>
Slack ist der größten Disruptor nach Salesforce, sagt GP Bullhound. Der M&A-Berater und Investor erwartet, dass sich der Anbieter von B2B-Software bis 2025 zu einem der nächsten Tech-Titanen mit einer Bewertung von 50 Milliarden US-Dollar entwickelt.
>>
Daten sind das neue Gold für Unternehmen. Aber um diese Informationen optimal zu nutzen, zugleich aber kein Risiko einzugehen, gibt es einiges zu beachten.
>>
Sicherheitsforscher haben in Googles Play Store über 1.300 Apps ausfindig gemacht, die unerlaubt Daten über ihre Nutzer sammeln und dabei die in Android integrierte Verwaltung der App-Berechtigungen umgehen.
>>
Der Einsatz von Amazons Sprachassistent "Alexa" birgt Datenschutz-Risiken für Minderjährige und unbeteiligte Besucher. Das geht aus einem aktuellen Bundestags-Gutachten hervor.
>>
Mozilla möchte Firefox offenbar mit einem ergänzenden Info-Tool für die Tracking Protection ausstatten. Darin können Nutzer einsehen, wie viele Inhalte die Datenschutzfunktion bereits geblockt hat.
>>
Im Gespräch erklärt Rechtsanwältin Olga Stepanova, wie Unternehmen rechtliche Fallstricke bei aktuellen Themen wie der DSGVO, dem Brexit und dem Einsatz von Social Media umgehen.
>>