Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Googles Chrome Browser geht in Version 76 an den Start. Unter anderem wird der Inkognito Modus nun verschleiert und Flash-Inhalten werden standardmäßig blockiert.
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Kamera-Autos von Apple, Google & Co rollen hierzulande durch die Straßen. Gesichter und Kennzeichen sollen automatisch verschwommen dargestellt werden, wenn die Aufnahmen online gehen. Das klappt aber nicht immer zuverlässig.
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iPhone-Nutzer können verhindern, dass Apple an Aufzeichnungen des Sprachassistenten Siri gelangt. Hier sind lediglich einige Anpassungen am iOS-Profil notwendig.
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Nachdem Purism zuletzt noch Hardware-Probleme bei seinem Librem 5 ausmerzen musste, steht nun die finale Ausstattung für das Linux-Smartphone mit Datenschutz-Fokus fest.
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Wer Facebooks Like-Button in seine Webseite einbindet, muss darüber informieren, dass allein durch den Seitenaufruf Nutzerdaten an das soziale Netzwerk übertragen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Was ist mit anderen Social-Media-Buttons?
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Die Kreditkartendaten von rund 100 Millionen Kunden der US-Bank Capital One wurden von Cyber-Kriminellen entwendet. Das FBI hat den Hacker inzwischen festgenommen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden die Daten nicht weiterverbreitet.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks Like-Button mit verantwortlich sind. Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig.
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Was den Datenschutz bei der Nutzung von Sprachassistenten wie "Alexa" von Amazon, "Siri" von Apple oder "Google Assistant" betrifft, sind viele Fragen in Europa noch nicht geklärt.
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