Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Sprachaufzeichnungen des Skype-Übersetzers sowie von Cortana können nachträglich von Microsoft-Mitarbeitern angehört und analysiert werden. In den Nutzungsbedingungen gibt es dazu allerdings keinen konkreten Hinweis.
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Datenpanne bei Twitter: Der Kurznachrichtendienst hat eingeräumt, dass einige Daten von Nutzern mehr als ein Jahr lang mit Anzeigenkunden geteilt und für personalisierte Werbung verwendet wurden.
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Microsoft-Experten warnen vor einem Hacker-Angriff über Drucker und Internet-Telefone. Eine mutmaßlich russische Gruppe von Cyberkriminellen dringt über die vernetzten Geräte in Firmen-Netze ein und scannt die IT nach weiteren Schwachstellen.
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Sicherheitsrisiko für Unternehmen und Verbraucher: Bei vielen Servern gibt es eine Sicherheitslücke, über die zum Beispiel Login-Daten abgefischt werden können. Auch Bankkunden könnten betroffen sein.
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Öffentliche WLAN-Hotspots gelten als unsicher und als Datenschleuder. Das geht aus Untersuchungen hervor. Auf einige Sicherheitsmaßnahmen sollte der Nutzer deshalb achten.
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Die USA werfen Huawei Spionage für Peking vor und üben Druck auf europäische Länder aus, keine Geschäfte mehr mit dem chinesischen Telekom-Unternehmen zu machen. Bisher haben sie damit wenig Erfolg.
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Allein die Tatsache, dass Mitarbeiter von Amazon, Apple und Google die Aufnahmen von Sprachassistenten anhören, sorgte bei Nutzern schon für Aufruhr. Jetzt heißt es, dass Amazon-Mitarbeiter teils zu Hause am Küchentisch auswerten.
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US-Präsident Trump setzt im Handelskrieg mit China auf Konfrontation. Er bestraft Peking und droht auch gleich, noch eine Schippe draufzulegen. Kommt es so, will China mit Gegenmaßnahmen antworten.
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Google hat ähnliche Schritte für Europa angekündigt, aber Apple will gleich weltweit darauf verzichten, Spracheingaben von Menschen mithören zu lassen - jedenfalls vorläufig.
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Für zunächst drei Monate unterlässt es Google in Europa, Daten aus seinen vernetzten Lautsprechern auch von Menschen auswerten zu lassen. Damit reagiert der Konzern auf ein Verwaltungsverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.
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