Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Experten haben eine jahrelang offenstehende Sicherheitslücke in der Antiviren-Software von Kaspersky entdeckt. Über einen Code zur Sicherheitseinstufung von Google-Links sei der Nutzer für Angreifer eindeutig identifizierbar. Ein Patch vom Hersteller steht bereit.
>>
Israelische Sicherheitsforscher haben eine öffentlich zugängliche Datenbank mit den biometrischen Zugangsdaten von Millionen Nutzern im Netz entdeckt. Die Daten stammen laut den Experten von der Security-Firma Biostar 2.
>>
Ein Schweizer Start-up will, dass Internetkonzerne Nutzer für ihre Daten bezahlen. Für die freiwillige Abgabe ihrer persönlichen Informationen soll eine Entlohnung in Token bereitstehen.
>>
Der Nächste bitte: Auch Facebook hat offenbar Sprachnachrichten seiner Nutzer von Menschen analysieren beziehungsweise abtippen lassen. Laut Bloomberg handelte es sich dabei um ausgewählte Aufnahmen aus dem Facebook Messenger.
>>
Aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung will das Land Berlin ein nicht näher genanntes Unternehmen mit einem Bußgeld in Millionenhöhe bestrafen. Bisher wurde in ähnlichen Fällen deutlich milder geahndet.
>>
IBM meldet einen Browser auf Blockchain-Basis zum Patent an. Browserhistorie, Lesezeichen, installierte Plug-ins und dergleichen lassen sich damit über ein dezentrales Netzwerk absichern.
>>
Nutzer sollen mehr Klarheit über ihre angeblich "anonymisierten" Daten im Internet bekommen. Zwar würden eindeutige Informationen wie Name, Adresse und Telefonnummer pseudonymisiert, weitere wichtige Merkmale blieben aber erhalten.
>>
Die Gesamtübernahme von Symantec durch Broadcom ist im Juli gescheitert. Nun sind sich die beiden Unternehmen doch noch einig geworden. Der Chiphersteller kauft nun die Enterprise-Sparte des Sicherheitsspezialisten.
>>
WhatsApp bestreitet einen Expertenbericht über Schwachstellen in der Verschlüsselung des Dienstes. Sicherheitsforscher der Firma Check Point hatten zuvor auf der Konferenz Black Hat in Las Vegas beschrieben, wie Chatverläufe manipuliert werden könnten.
>>
Seit Mitte vergangenen Jahres liefern sich China und die USA einen heftigen Handelsstreit - was sich in rückläufigen Ex- und Importen niederschlägt. Dennoch legen die Ausfuhren Pekings insgesamt zu.
>>