Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Digitalisierung gehört auf die Agenda der EU. Denn nur auf europäischer Ebene lassen sich die Standards für den digitalen und wirtschaftlichen Erfolg der Staatengemeinschaft definieren.
>>
Cloudflare erweitert seinen DNS-Dienst 1.1.1.1 um die VPN-Funktion Warp. Diese nutzt das moderne WireGuard-Protokoll und steht in der Basisversion kostenlos zur Verfügung.
>>
Seit 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO in Kraft. Unternehmen, die sich nicht an die darin formulierten Vorgaben richten, müssen mit hohen Strafen rechnen.
>>
Das Bundesministerium des Innern möchte die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung stärken. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen geprüft, die die Abhängigkeiten zu Microsoft und Co reduzieren sollen.
>>
Anonymisierungsverfahren ermöglichen es, Daten in vollem Umfang zu verwerten, ohne dabei gegen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen.
>>
Die Deutsche Börse nutzt im Finanzsektor künftig die Cloudangebote von Google. Im Zuge dieser Zusammenarbeit sollen unter anderem Angebote im Bereich Datenschutz und Datensicherheit entwickelt werden, heißt es.
>>
Aus einer Untersuchung des BR mit der US-Investigativplattform ProPublica geht hervor, dass weltweit Millionen von Patientendaten ungeschützt im Netz zugänglich waren oder immer noch sind. Mehr als 13.000 der entdeckten Datensätze stammen aus Deutschland.
>>
Vor gut einem Jahr trat die DSGVO in Kraft. Laut einer Studie des Bitkom besteht bei deutschen Firmen bei der Umsetzung noch erheblicher Nachholbedarf. Lediglich ein Viertel der Unternehmen hat die Umsetzung der Verordnung vollständig abgeschlossen.
>>
Der Business-Messenger Slack lässt sich künftig auch über lokale Rechenzentren in Deutschland nutzen. Allerdings ist das lokale Daten-Hosting der zahlenden Kundschaft vorbehalten.
>>
Die umfangreiche Datensammlung durch Facebook ist Datenschützern seit langem ein Dorn in Auge. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt jetzt klar: Auch die Betreiber von Fanpages können bei Datenschutzverstößen belangt werden.
>>