Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
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Google schraubt an den Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen: So soll der Passwortcheck bald schon direkt über das Nutzer-Konto zugänglich sein und der Inkognito-Modus wird auf Google Maps ausgeweitet.
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Unternehmen, die in ihren DevOps-Prozessen auf integrierte Sicherheit setzen, erzielen schneller Fortschritte. Dennoch wird das Thema Security oftmals als Hindernis für agile Entwicklung betrachtet.
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Kleine Kekse, die Informationen in sich tragen: Sogenannte Cookies haben Vor- und Nachteile. Es lohnt sich daher, die Kontrolle über sie zu behalten - zum Beispiel durch regelmäßiges Aufräumen.
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Ein aktuelles Urteil des EuGH besagt: Die voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig. User müssen dem Setzen der Cookies aktiv zustimmen.
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Datenschutz per Opt-out: Nutzer von Amazons Sprachassistent Alexa müssen der Auswertung von Audio-Mitschnitten durch Mitarbeiter aktiv widersprechen, der US-Anbieter verteidigt nun diese Praxis.
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Nutzer des Sprachassistenten "Google Assistant" müssen zukünftig ausdrücklich zustimmen, dass ihre Sprachkommandos aufgezeichnet und abgetippt werden. Damit reagierte der Konzern auf Kritik von Datenschützern.
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Sicherheitsforscher haben einen nicht patchbaren Fehler im iOS-Boot-ROM entdeckt. Dieser trägt den Namen checkm8 und ermöglicht es, den Boot-Prozess der Geräte zu umgehen und Inhalte auszulesen. Dafür erforderlich ist allerdings ein physischer Zugriff.
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