Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge haben Security-Spezialisten Sicherheitslücken in dem Freigabeprozess von Apps für smarte Lautsprecher von Amazon und Google aufgedeckt.
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Schutz des Urheberrechts, ja. Aber im Netz bitte mit modernen Methoden des 21., nicht des letzten Jahrhunderts. Also auch keinen Upload-Filter. So die Forderungen vom Chef der Jungen Union, Tilman Kuban.
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Apple integriert eine Opt-in-Funktion zum Mithören von Siri-Eingaben in iOS 13.2. Der iPhone-Konzern lässt seinen Nutzer damit die freie Wahl, ob die eigenen Aufnahmen zu Analysezwecken übermittelt werden oder nicht.
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GEC will deutschen Unternehmen ihre Datensouveränität zurückgeben. Die Lösung Oncite stellt eine eigene Mini-Cloud dar, die die Daten lokal am Edge verarbeitet und bei Bedarf - wie eine klassische Cloud - über das Netz zugänglich macht.
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Das Münchner Start-up IDEE setzt sich gegen zahlreiche Mitbewerber durch und erringt den UP19-Award der it-sa. Die Lösung für eine wiederverwendbare digitale Identität soll vor allem dabei helfen, stetig wiederkehrende Log-ins zu vereinfachen.
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Das gerade einmal drei Wochen junge iOS 13 macht vor allem wegen Bugs, Sicherheitslücken und Updates von sich reden. Da kann man die spannende neue Log-in-Funktion fast übersehen.
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Vom 08. bis 10. Oktober findet in Nürnberg die Sicherheits-Fachmesse it-sa statt. Neben zahlreichen Vorträgen erwarten die Besucher mitunter ein offenes Forum und eine Plattform für Security-Start-ups.
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