Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Beim Reiseunternehmen Tui in Stockholm muss man nicht Ali Baba heißen, um eine Tür mit einer Handbewegung zu öffnen. Das Signal zum "Sesam öffne dich" kommt von einem kleinen Chip, der in die Hand der Angestellten implantiert ist.
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US-amerikanische Behörden nehmen laut Medienberichten nun auch die chinesische Social-Media-App Tiktok unter die Lupe. Diese soll Nutzerdaten an die chinesische Regierung senden.
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Vivaldi 2.9 ist da. Die Norweger ermöglichen ihren Nutzern damit globale Standards für Seitenberechtigungen festzulegen. Unter anderem lassen sich damit Webseiten-Notifications blockieren.
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Facebook zahlt ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Pfund (580.000 Euro) in Großbritannien wegen des Datenskandals um Cambridge Analytica. Das Unternehmen hatte sich gegen das vor einem Jahr verhängte Bußgeld zunächst gewehrt.
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Der Trend zur Datenverlagerung in die Cloud fordert eine strategische Neuausrichtung der Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen. Statt auf Prävention setzen Entscheider vermehrt auf Resilienz - die Schadensbegrenzung nach einem möglichen Angriff.
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Dass es bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu Bußgeldzahlungen kommen kann, ist jedem Unternehmen klar. In welchem Bereich eine solche individuelle Geldbuße liegt, wusste aber bislang niemand so genau. Das hat sich jetzt geändert.
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Annähernd jede Datenschutzverletzung ist im Rahmen der DSGVO zu melden. Allerdings muss sich niemand selbst belasten. Unternehmen sind jedoch dazu verpflichtet, Datenpannen zu melden.
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Mit Antidrone stellt Kaspersky ein Produkt vor, mit dem Drohnen abgewehrt werden können, ohne diesen Schaden zuzuführen. Firmen, aber auch Privatpersonen sollen damit ihre Privatsphäre besser schützen können.
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Die Diskussion um die Zulassung von Huawei beim 5G-Ausbau geht weiter. Die Bundesregierung will den chinesischen Konzern nicht generell ausschließen. Dagegen formiert sich nun jedoch Widerstand in der Koalitionsfraktion.
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Firefox 70.0 ist da. Mozilla spendiert seinem Browser unter anderem neue Funktionen für den Privatsphärenschutz. Außerdem hält das neue Logo endlich Einzug in die finale Version der Open-Source-Lösung.
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