Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die US-Regierung gewährt Huawei weitere drei Monate Aufschub. Für bestimmte Geschäfte mit dem Anbieter gilt damit eine Ausnahmeregelung. Betroffene Kunden bekommen also etwas mehr Zeit, sich nach Alternativen umzusehen.
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Ein von Microsoft mitfinanziertes Start-up soll offenbar seine KI-Technologie zur Gesichtserkennung für die Massenüberwachung von Palästinensern im besetzten Westjordanland zur Verfügung gestellt haben. Die Redmonder prüfen nun den Fall.
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Ohne Einverständnis der Betroffenen angelegte Bewertungsseiten auf der Online-Plattform Jameda sind in der bisherigen Form unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
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Brittany Kaiser hält auf der Command Control 2020 die Eröffnungs-Keynote. Die Whistleblowerin hatte maßgeblich zur Aufklärung der Daten-Affäre rund um Facebook und Cambridge Analytica beigetragen.
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Version 1.0 des Brave-Browsers ist da. Ein besonders Augenmerk der Entwickler liegt auf dem Datenschutz, weshalb sämtliche Anzeigen und Tracker im Web automatisch blockiert werden. Nach vier Jahren Beta-Testing, ist die Software offenbar reich für den Markt.
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Nutzer des schweizerischen E-Mail-Dienstes ProtonMail dürfen sich über kostenfreien Zusatzspeicher freuen. Die zahlende Bestandskundschaft wird mit 5 GByte Bonuskapazität für ihre Treue belohnt.
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Google hat in den USA heimlich die Gesundheitsdaten von Millionen von Patienten gesammelt und analysiert. Weder die betroffenen Patienten, noch die behandelnden Ärzte gaben dabei ihr Einverständnis zur Datenerhebung.
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Vor rund 15 Jahren startete die Erfolgsgeschichte des Firefox-Browsers. Zum Jubiläum wirft com! professional einen Blick auf die wichtigsten Funktionen der Open-Source-Software.
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Gezielte Angriffe auf Führungskräfte erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Neben Awareness-Trainings bietet es sich auch an, Prozesse zur Rückversicherung aufzusetzen.
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DuckDuckGo bietet sein Datenschutz-Browser-Add-on jetzt auch wieder für den Mac an. Die Software blockiert Tracking-Diensten im Netz, um die Privatsphäre der Nutzer zu wahren.
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