Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Datenbank mit personenbezogenen Daten von rund 1,2 Milliarden Nutzern wurde im Netz aufgespürt. Informationen wie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen waren öffentlich zugänglich. Passwörter oder Kreditkarteninformationen sollen nicht betroffen sein.
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Zahlreiche Online-Plattformen erfüllen die Anforderungen der DSGVO nur unzureichend. Besonders Soziale Netze und Messenger-Dienste haben einer Studie der Universität Göttingen zufolge noch deutlichen Nachholbedarf.
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Das Internet ermöglicht unzähligen Menschen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Allerdings sind die Segnungen des Netzes auf dem Globus sehr unterschiedlich verteilt. Ein Forum der Vereinten Nationen adressiert in Berlin diese Herausforderung.
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Tim Berners-Lee hat seinen Vertrag zur Rettung des Internets offiziell vorgestellt. Darin enthalten sind neun Grundprinzipien, die das Netz zu einer positiven Macht umgestalten soll. Rückendeckung kommt von Unternehmen wie Facebook, Google und Microsoft.
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Europa sollte vor allem Geld und Energie in den Aufbau einer europäischen Cloud-Infrastruktur investieren, statt in ein eigenes Raumfahrtprogramm oder dergleichen. Das fordert nun Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth.
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Google führt strenge Einschränkungen beim Targeting für politische Anzeigen ein. Ab sofort können Zielgruppen nicht mehr nach politischer Einstellung, sondern nur nach Parametern wie Alter, Geschlecht und Postleitzahl angesprochen werden.
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Amnesty International sieht durch das allgegenwärtige Nutzer-Tracking von Facebook und Google eine Gefahr für die Menschenrechte. Die Geschäftsmodelle der Tech-Riesen seien unvereinbar mit dem Recht auf Privatsphäre.
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Ob Huawei vom 5G-Ausbau in Deutschland ausgeschlossen werden soll oder nicht, scheint ein Zankapfel der Regierung zu werden. Einige SPD-Politiker stellen sich nun mittels Positionspapier auf die Seite der Gegner. Merkel hatte einen Ausschluss hingegen abgelehnt.
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Anfang November verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen. Dagegen hat das Immobilienunternehmen nun Widerspruch eingelegt.
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Die Microsoft-Entwickler arbeiten an einer nativen Unterstützung für DNS over HTTPS (DoH) direkt in Windows. Nutzer bekommen damit eine weitere Möglichkeit, ihre Privatsphäre und ihre Daten vor unerlaubtem Zugriff zu schützen.
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