Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die EU will mit GAIA-X eine eigene Cloud auf den Weg bringen. Europa soll damit ein eigenes Datenökosystem bekommen und digital unabhängiger werden. Allerdings ist das Projekt hoch umstritten.
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Gütesiegel sollen Vertrauen beim Online-Shopper aufbauen. Es gilt: Je mehr, desto besser. Für kleinere, unbekannte Shops ist ein anerkanntes Gütesiegel Pflicht.
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Den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen regelt ein extra Gesetz - das GeschGehG. Das bisher geltende Reglement wurde reformiert und den EU-Richtlinien entsprechend angepasst.
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Das FBI sucht erneut die Hilfe von Apple: Die US-Behörde will an die Daten der iPhones eines toten Attentäters kommen. Der Konzern gibt eine klare Antwort.
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Die Datenschutz-Chefin von Facebook sagte auf der CES in Las Vegas, dass die Privatsphäre der Nutzer ausreichend gesichert sei. Dem widerspricht ein Mitglied der FTC. Nach immer neuen Daten-Pannen und -Skandalen sei es unmöglich, zu diesem Schluss zu kommen.
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Industriepräsident Kempf fordert einen besseren Zugang sowie eine einfachere Nutzung von Daten. Aufgrund der vorherrschenden Datensparsamkeit habe sich Deutschland weitgehend von der weltweiten Datenökonomie abgeschottet.
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ProtonMail veröffentlicht eine Early Beta seines neuen Kalender-Tools ProtonCalender. Mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollen die Daten ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers einsehbar sein. Weder ProtonMail noch Dritte hätten darauf Zugriff.
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Sollten Zentralbanken wie die EZB auf Bitcoins oder die geplante Facebook-Währung Libra mit einer eigenen Digitalwährung reagieren? Bundesbank-Präsident Jens Weidmann warnt vor der unüberlegten Einführung von digitalem Zentralbankgeld.
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Die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung sei "im Großen und Ganzen ein Erfolg", sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber. Eine genauere Evaluation erfolge allerdings erst im Frühjahr.
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Firefox ist derzeit der beste Browser für Datenschutz-bewusste Nutzer, die nicht komplett auf moderne Funktionalität verzichten möchten. com! professional zeigt, welche Einstellungen und Erweiterungen dabei helfen, Ihre Daten zu schützen.
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