Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Deutschland muss bei der Entwicklung von KI-Systemen deutlich mehr Tempo aufnehmen, um im internationalen Vergleich mit Ländern wie den USA und China nicht ins Hintertreffen zu geraten. Das fordert nun Peter Altmaier gemeinsam mit der DIHK.
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Im Streit über Hintertüren für Behörden zum Zugriff auf Smartphone-Daten hat sich nun auch US-Präsident Donald Trump eingeschaltet - und erhöht damit den Druck auf Apple.
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In jeder Endpoint-Lösung von Kaspersky gehört die Verwaltung mobiler Geräte dazu. Im Bereich Fehlalarme liefert Kaspersky Endpoint Security tadellos Ergebnisse, allerdings sind nur wenige Zusatzfunktionen mit an Bord.
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Die umfangreiche Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist laut einem EU-Gutachten unzulässig. Dieses Ergebnis stützt ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstoße.
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Googles Chrome-Browser will schrittweise keine Third-Party-Cookies mehr unterstützen. Das Aus soll innerhalb der nächsten zwei Jahre kommen. Mozillas Firefox und Apples Safari blockieren bereits per Standardeinstellung.
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Der US-Justizminister William Barr will Apple dazu drängen, den Passwort-Schutz von zwei iPhones eines Attentäters zu knacken. Der iPhone-Hersteller lehnt allerdings den Einbau einer Hintertür weiterhin kategorisch ab.
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Das belgische Unternehmen Picanol ist aktuell Opfer einer Ransomware-Attacke. Für die Freigabe der verschlüsselten Daten wurde ein Lösegeld gefordert. Der Handel mit Picanol-Anteilen wurde an der Brüsseler Börse vorübergehend ausgesetzt.
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Politiker aller Parteien diskutieren gegenwärtig über das Für und Wider einer Klarnamenpflicht im Internet. Dafür spricht eine gesteigerte Schamgrenze bei Hass und Hetze, dagegen allerdings der Schutz der möglichen Opfer.
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Brittany Kaiser war eine der Hauptakteurinnen im Datenskandal rund um Cambridge Analytica. Inzwischen hält sie Vorträge zum Datenschutz und versucht zu erklären, wie man echte News von manipulativen Informationen unterscheidet.
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