Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Facebook User sollen mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten, die Apps und Websites mit dem Online-Netzwerk teilen. Aus diesem Grund führt das Zuckerberg-Unternehmen nun weltweit Kontrollmöglichkeiten über Daten ein.
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Bislang besteht die Datenstrategie der Bundesregierung nur aus Eckpunkten. Eines ist aber klar, sie muss dafür sorgen, dass in Bezug auf Daten mehr Vertrauen in der Bevölkerung und in kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen wird.
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Google bringt mit dem Secret Manager ein neues Tool zur Verwaltung geheimer Zugriffsdaten in seine Cloud. Damit sollen die Bereitstellung und Kontrolle über API-Schlüssel, Passwörter, Zertifikate und andere sensible Daten vereinfacht werden.
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Manchmal funktioniert es über Kontaktformulare. Und teils kann man Mails schreiben, um herauszufinden, was Firmen so über einen speichern. Am verlässlichsten ist aber ein anderer Weg.
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Das BSI veröffentlicht eine neue Version seines Cloud-Security-Katalogs C5. Neu dazugekommen sind die Bereiche "Produktsicherheit" sowie "Umgang mit Ermittlungsanfragen staatlicher Stellen". Alles andere wurde aktualisiert.
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Der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman steht im Verdacht, das Smartphone von Amazon-Chef Jeff Bezos mit einer schadhaften Videodatei infiziert zu haben. Die Botschaft des Königreichs in den USA wies die Vorwürfe als "absurd" zurück.
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Der Einsatz von Technologien für die Gesichtserkennung muss schnellstmöglich reguliert werden. Das fordert nun Google-Chef Sundar Pichai. Besonders wenn KI mit ins Spiel kommt, sei Technologie zur Gesichtserkennung voller Risiken.
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Der Quellcode hinter dem VPN-Dienst von ProtonVPN wird Open Source. So könne die Software auch von Außenstehenden auf Schwachstellen und dergleichen überprüft werden. Außerdem schaffe dies Transparenz für die Nutzer.
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Die Zuversicht deutscher Top-Manager ist laut einer PwC-Umfrage drastisch zurückgegangen. Das liegt vor allem an globalen Handelskonflikten sowie Cyber-Attacken.
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Drei Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet soll eine US-Firma zusammengestellt haben, um eine Datenbank zur Gesichtserkennung zu entwickeln. Ein früherer Geldgeber war US-Milliardär Peter Thiel.
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