Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Innovative Verfahren heben die Datenanalyse auf eine neue Stufe. KI kann ein nützliches Mittel sein, muss aber unbedingt erklärbar bleiben. Blackboxes sind nicht gewünscht.
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Der Bundesgerichtshof verhandelt heute eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook. Dabei geht es um Spiele anderer Anbieter im "App-Zentrum" des Netzwerks.
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Die Anonymität im Internet soll bald Geschichte sein. Jedenfalls, wenn das Land Niedersachsen mit seiner Forderung nach einer Identifizierungspflicht im Netz Erfolg hat. Vor allem Hasskriminalität soll damit besser strafrechtlich verfolgt werden können.
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Die Übertragung von Windows-Telemetriedaten an Microsoft lässt sich in der Enterprise-Version 1909 vollständig deaktivieren. Das ergab nun eine Untersuchung bayerischer Sicherheitsforscher mit der Unterstützung von Microsoft-Mitarbeitern.
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Apple bietet verschlüsselte iPhone-Back-ups auf seinen Servern an, hat zu den Daten dann auch aber selbst einen Schlüssel. Wer seine Daten ganz für sich haben will, sollte die Sicherheitskopie besser auf dem eigenen Rechner beziehungsweise Mac ablegen.
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In der Debatte um die Einbindung von Huawei beim Aufbau der hiesigen 5G-Netze fordert der Industrieverband BDI mehr Tempo. Die Bundesregierung müsse noch in diesem Quartal liefern.
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Avast macht Jumpshot dicht - jene Tochtergesellschaft, die für den Verkauf von Kundendaten an andere Unternehmen verantwortlich sein soll. Abzuwarten bleibt, welche Spätfolgen der Datenskandal für den Security-Software-Anbieter hat.
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Mozillas verhängte innerhalb von zwei Wochen eine Sperre für rund 200 Erweiterungen, die beispielsweise beim Ausführen von böswilligem Code oder Stehlen von Benutzerdaten erwischt wurden.
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Avast hat die Daten seiner Nutzer gesammelt und ungefragt an Unternehmen wie Google, Microsoft und McKinsey verkauft. Die Stellungnahme des Anbieters dazu fällt aktuell noch sehr dürftig aus.
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Ob mit dem Smartphone oder mit dem PC: Wenn Sie viel im Internet unterwegs sind, gibt es von uns einige Datenschutztipps, damit Sie auch wirklich sicher surfen.
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