Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Bundesregierung will ihre IT schon seit Jahren modernisieren. Doch immer wieder gibt es Probleme. Nachdem der Rechnungshof die Kosten kritisiert hatte, befürchtet die Opposition deshalb nun Sicherheitsrisiken.
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Nachdem es am Mittwoch Neuigkeiten zu den Vorwürfen gegen Huawei gab, hat das US-Justizministerium die Anklage gegen die Chinesen bekannt gegeben. Zeitgleich erklärte das Handelsministerium die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für das Unternehmen.
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IBM-Security: Cyberkriminelle haben immer mehr Erfolg und konnten 2019 8,5 Milliarden Datensätze an sich bringen. Auch Konzerne und operative Systeme waren vergangenes Jahr vermehrt betroffen.
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Die EU will den Arbeits- und Verbraucherschutz im Internet stärken. Nächsten Mittwoch wird sie dazu ein Weißbuch vorlegen. Damit will die EU verhindern, das Netz zu einem rechtsfreien Raum zu machen.
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Industrielle Prozesse verbrauchen oft viel Energie - mehr Klimaschutz in Unternehmen wird ein Schwerpunkt der Hannover Messe. Es ist nicht das einzige schwierige Thema, das die Aussteller angehen wollen.
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Erstmals macht die US-Regierung detailliertere Angaben zu den Vorwürfen gegenüber Huawei. Demnach könne der Netzwerk-Ausrüster ohne Erlaubnis über Schnittstellen für Sicherheitsbehörden auf die Netze zugreifen.
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Viele Menschen haben Angst, dass sich die Digitalisierung negativ auf die Gesellschaft auswirkt. Eine der größten Ängste ist es beispielsweise, dass Hacker die zentrale Infrastruktur lahmlegen.
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Die US-Justiz klagt vier Angehörige der chinesischen Volksbefreiungsarmee aufgrund des Datendiebstahls bei Equifax an. Im Jahr 2017 war bekannt geworden, dass sensible Daten von rund 150 Millionen Amerikanern unrechtmäßig entwendet wurden.
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In Deutschland ist derzeit H&M am DSGVO-Pranger: Der Modehändler steht im Verdacht, unter anderem private Gesundheitsdaten von Mitarbeitern gespeichert zu haben. Wer ansonsten noch im Visier der EU-Datenschutzbehörden war und ist, zeigt der "GDPR Enforcement Tracker".
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Der BGH wird wahrscheinlich im Fall der Verbraucherzentralen gegen Facebook die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet.
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