Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Wer Google Analytics datenschutzkonform einsetzen will, muss schärfere Vorgaben erfüllen. Die bisher gängige Praxis führt laut bayerischer Landesdatenschutzbehörde zu Datenschutzverstößen.
>>
Die Microsoft Defender ATP gibt es bald auch für mobile Geräte. Der Redmonder IT-Gigant veröffentlicht seine Software für Linux und will nächste Woche erste mobile Lösungen präsentieren. Vor allem die Umsetzung für iOS wirft Fragezeichen auf.
>>
Bei der UBS sollen Passwörter abgeschafft werden. Stattdessen will die Großbank künftig etwa auf Smartcards oder biometrische Authentifizierung setzen.
>>
Mozilla testet einen eigenen VPN-Dienst für seinen Firefox-Browser. Firefox Private Network befindet sich aktuell in einer geschlossenen Beta. Für die technische Umsetzung hat der Anbieter die Unterstützung der Macher von Mullvad VPN mit ins Boot geholt.
>>
Die Datenschutz-Grundverordnung hat bei Unternehmen seit ihrer Einführung für viel Unmut und Unsicherheit gesorgt. Für Verbraucher ist die DSGVO jedoch ein Joker, den man spielen sollte.
>>
Plattformen müssen sich an Europa anpassen, nicht umgekehrt, findet die EU-Kommission. Der Fokus auf europäische Werte sei auch eine Kampfansage an die Platzhirsche. Gearbeitet wird deshalb aktuell an höheren Auflagen für Tech-Giganten.
>>
Durch die Beschränkung auf Apples hauseigenen App Store gelten iPhones und iPads als relativ sicher. Es kann dennoch nicht schaden, die Geräte mithilfe verschiedener Apps gegen Angriffe abzusichern.
>>
Huaweis Klage gegen die US-Regierung ist gescheitert. Der Richter hält das von der Trump-Regierung ausgesprochene Huawei-Verbot in Behörden für zulässig.
>>
Abzockanrufe vermeintlicher Microsoft-Mitarbeiter werden wohl so lange nicht aufhören, wie es Windows-Rechner gibt. Aktueller Aufhänger der Betrüger: Das Support-Ende von Windows 7.
>>
Eine neue Ransomware mit dem Namen Ekans treibt ihr Unwesen. Forscher des US-Cybersicherheits-Unternehmens Claroty haben die Funktionsweise der Schadsoftware näher untersucht und geben nun Handlungsempfehlungen zur Vermeidung eines Angriffs.
>>