Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht Empfehlungen zum Vorgehen bei Ransomware-Attacken für Kommunalverwaltungen. Auf Lösegeldforderungen der Cyberkriminellen solle man laut BSI nicht eingehen.
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Mehrere zivilrechtliche Organisationen aus verschiedenen EU-Ländern haben sich mit Briefen an die nationalen Datenschutzbehörden gewandt und fordern ein härteres Vorgehen gegen Apps, die ungefragt sensible Nutzerdaten an Drittfirmen weitergeben.
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Der Roboterwagen-Entwickler Anthony Levandowski soll Geschäftsgeheimnisse seines Ex-Arbeitgebers Google an seinen neuen Dienstherren Uber verraten sowie Mitarbeiter illegal abgeworben haben. Ein Gericht verurteilte ihn nun zur Zahlung einer saftigen Strafe.
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Ein Fehler beim CAA-Check zwingt Let's Encrypt dazu, über drei Millionen SSL-/TLS-Zertifikate zurückzuziehen. Die betroffenen Webseiten werden sodann von den meisten Browsern als unsicher gekennzeichnet.
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Smartphone-Hersteller sollen zu mehr Sicherheit und besserem Service verpflichtet werden. Das BSI hat entsprechende Anforderungen nun in einem offiziellen Katalog zusammengefasst.
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Forscher haben eine neue Sicherheitslücke im WLAN-Verschlüsselungsprotokoll entdeckt. Angreifer könnten dadurch Informationen ausspionieren und Datenpakete einschleusen. Betroffen sind WLAN-Chips der Firmen Broadcom und Cypress.
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Mit dem neusten Update seines Browsers bringt Mozilla standardmäßiges DNS-over-HTTPS. Das Sicherheitstool soll die Privatsphäre der Nutzer schützen, wird aber nicht nur positiv gesehen.
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