Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Google stellt die Bewegungsdaten seiner Nutzer anonymisiert zur Verfügung, um den Behörden einen weiteren Anhaltspunkt im Kampf gegen das Coronavirus zu liefern. Dabei geht es beispielsweise darum, ob sich besonders viele Menschen am selben Ort aufhalten.
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Nach heftiger Kritik am Datenschutz des Videokonferenz-Dienstes Zoom verspricht der Anbieter Nachbesserungen. Außerdem wurden den Angaben zufolge einige Sicherheitslücken geschlossen. Fragliche Funktionen wurden auch entfernt.
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Der EuGH-Generalanwalt hat seine Schlussanträge zu den Standardvertragsklauseln vorgelegt. Die unterschiedlichen Regeln der EU und Staaten, die außerhalb des DSGVO-Geltungsbereiches liegen, sind nicht immer leicht in Einklang zu bringen.
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Microsoft gibt einen ersten Ausblick auf geplante Funktionen für seinen Edge-Browser auf Chromium-Basis. Neu hinzu kommen sollen neben vertikalen Tabs auch einige Sicherheitsfeatures. Wann das Update kommt, ist nicht bekannt.
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Zur Eindämmung des Coronavirus verzichten die Menschen aktuell auf vieles. Eine Lockerung der Auflagen wäre eher möglich, wenn der Staat mehr Daten über seine Bürger sammelt, meint Gesundheitsminister Spahn.
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Firefox geht mit dem Anbieter Scroll eine Partnerschaft für werbefreies Surfen ein. Publisher sollen mittels Abo-Einnahmen für ihre Inhalte entlohnt werden und Firefox bietet zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Tracking, Fingerprinting und Co.
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Linux Mint Debian 4 kommt mit zahlreichen Neuerungen. Die Basis bildet Debian 10, als Desktop-Umgebung setzen die Entwickler auf Cinnamon 4.4. Neu ist außerdem die Unterstützung von separaten GNU-Sub-Modulen für Btrfs-Setups.
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Um überprüfen zu können, ob die ergriffenen Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung greifen, hat die Telekom anonymisierte Bewegungsdaten von Handy-Nutzern an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt.
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Immer wieder werden auf Online-Marktplätzen Computer oder Mobilgeräte angeboten, auf denen noch - teils sensible - Daten zu finden sind. Verkäufer sollten wissen, wie man Speicher sicher löscht.
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Bislang ziehen die meisten Beschäftigten das Büro als Arbeitsort dem Homeoffice vor. In der Coronavirus-Krise müssen aber viele Arbeitnehmer provisorisch nach Hause ausweichen.
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