Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Wirtschaftsverbände fordern Lockerungen bei der DSGVO. Vor allem KMUs hätten einen höheren Aufwand; die datenschutzrechtlichen Anstrengungen würden mit wenigen Ausnahmen weder Kunden noch Geschäftspartner honorieren.
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Die Bundesregierung hatte sich am Wochenende bei der Corona-Warn-App für eine dezentrale Speicherung entschieden. Zunächst war ein Ansatz mit zentraler Speicherung verfolgt worden. Dieser stieß bei Datenschützern auf herbe Kritik.
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Wie wichtig die Digitalisierung für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Krisenfall ist, wird in der aktuellen Situation mehr als deutlich. Abertausende Betriebe sind zum Stillstand gezwungen. Unternehmen, deren Tätigkeitsfeld und IT-Infrastruktur den Einsatz der Mitarbeiter von Zuhause aus ermöglichen, sind im Vorteil.
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Eine Corona-Warn-App soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen. Bei der Auswahl der Bundesregierung ist dabei nicht nur das Konzept PEPP-PT im Rennen, sondern zwei weitere Lösungen. Die Digitalverbände fordern nun ein Ende der Debatte und rasche Entscheidungen.
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Nach anhaltender Kritik hat Facebook seine geplante Krypto-Währung Libra überarbeitet. Sie soll nun sicherer werden und an einzelne Währungen statt einen Währungskorb gekoppelt sein.
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Wenn Finanzinstitute ihre Daten sinnvoll nutzen, können sie ihr Geschäft transformieren und sich einen wichtigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. "Data Science" ist hierbei das Stichwort.
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Was man im Homeoffice wissen und beachten sollte, damit die digitale Sicherheit nicht in Gefahr ist, erklärt Stefan Vollmer, Chief Technology Officer von TÜV SÜD Sec-IT.
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Apple gibt Mobilitätstrends aus seinem Kartendienst Maps preis. Suchbegriffe, Navigationsrouten und Verkehrsinformationen werden dafür mit zufälligen Kennungen verknüpft. Mit den Daten soll ermittelt werden, ob die aktuell verhängten Ausgangsbeschränkungen erfolgreich sind.
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Weltweit arbeiten Entwickler fieberhaft an Corona-Warn-Apps. Nun haben sich Google und Apple - die Hersteller der beiden maßgeblichen Smartphone-Plattformen - zusammengetan, um das technische Fundament für eine Datenschutz-freundliche Umsetzung zu erstellen.
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Transparente Algorithmen fördern die Umsetzung von KI-Projekten in Unternehmen. Verstehen die Mitarbeiter die Technologie, zeigen sie auch mehr Vertrauen und Akzeptanz der KI gegenüber.
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