Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Inkognito-Modus, privater Modus, In-Private-Fenster: Jeder Browser-Entwickler nutzt einen anderen Begriff für eine Funktion, von dem sich viele Anwender Anonymität versprechen - zu Unrecht.
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Eine etwas skurrile Studie zeigt, was deutsche Verbraucher von Unternehmen fordern, die mit ihren Daten unvorsichtig umgegangen sind und gehackt wurden. Werden sie erpresst, sollen sie zahlen - und zwar über 1.000 Euro pro Kundendatensatz.
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Die große Mehrheit der Bundesbürger schaut sich genau an, welche Angaben sie für Apps und Programme verraten muss - und beschränkt diese auf ein Minimum.
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Die deutsche Corona-Warn-App soll bereits kommende Woche vorgestellt werden. Gesundheitsminister Spahn hofft, "einige Millionen Bürger" von der App überzeugen zu können. Beworben werden soll die Anwendung mit einer eigens initiierten Kampagne.
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Laut einer ARD-Umfrage wollen nicht einmal 50 Prozent der Deutschen die geplante Corona-Warn-App auf ihrem Smartphone installieren. Die meisten begründen dies mit Datenschutzbedenken. Die Anwendung soll im Juni an den Start gehen.
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Der Auswertungsdienst Google Analytics und die Anzeigenplattform Google Ad Manager stehen im Mittelpunkt einer Sammelklage: US-Verbraucher werfen der Suchmaschine vor, ohne Erlaubnis Daten über ihr Verhalten im Netz zu sammeln.
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Viele Trackingdienste werben mit sicherem Datenschutz, indem sie die Datensätze generalisieren und anonymisieren. Wie sicher dies ist, haben Informatikerinnen und Informatiker des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der TU Dresden untersucht.
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Die Europa-Cloud Gaia-X nimmt Formen an. Das Projekt soll inhaltlich und organisatorisch erweitert werden. Zudem haben die USA ihre ablehnende Haltung zum Projekt inzwischen überdacht und so bekunden mehrere Hyperscaler Interesse an einer Mitwirkung an Gaia-X.
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SAP und Telekom haben den vollständigen Programmcode der Corona-Warn-App auf der Entwickler-Plattform Github veröffentlicht. Die Anwendung soll damit möglichst transparent wirken und die Bedenken der Bevölkerung minimieren.
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Die Berliner Datenschutzbehörde veröffentlichte erneut einen Warnhinweis gegen "gängige Produkte von Microsoft, Skype Communications und Zoom Video Communications".
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