Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Viele Unternehmen unterschätzen die Gefahren, die von den eigenen Mitarbeitern ausgehen. Dabei sind gerade die Angestellten meist das größte Sicherheitsrisiko überhaupt.
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Was die Datenfirma Palantir genau macht, weiß keiner so genau. Fakt ist, dass das Unternehmen Behörden wie die CIA, das FBI oder auch die hessische Polizei zu seinen Kunden zählt. Trotz allem schreibt der Börsenkandidat offenbar hohe Verluste.
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Aus einer neuen Studie von Forrester Research geht hervor, dass weltweit bereits über 80 Prozent der IT-Entscheider geschäftskritische Anwendungen in Multi-Cloud-Umgebungen betreiben.
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Die bisherige Methode, den Besitzer einer Domain herauszufinden, verstößt gegen den Datenschutz. Zukünftig sollen WHOIS-Abfragen datenschutzkonform ablaufen. Das Prozedere dazu ist jedoch kompliziert - und kostenlos wird es auch nicht bleiben.
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Eine Studie des Fachverbands deutscher Webseiten-Betreiber (FdWB) hat ergeben, dass über 41 Prozent der Seiten gravierende Mängel aufweisen, wodurch sie gegen Rechtsvorschriften verstoßen und hochgradig gefährdet für Abmahnungen sind.
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Die Blockchain-Technologie soll Geschäftsprozesse revolutionieren. Experten attestieren ihr ein großes Potenzial. Auch die Politik ist hellhörig geworden. Zurecht?
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Donald Trump will sich den Fall Edward Snowden genauer ansehen. Das könnte gegebenenfalls eine Begnadigung des ehemaligen Whistleblowers bedeuten. Snowdens aktuelle Aufenthaltsgenehmigung in Russland läuft dieses Jahr aus.
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"Zur Sicherstellung digitaler Souveränität" soll unter Federführung von Verteidigungs- und Innenministerium eine Cyberagentur eingerichtet werden. Ihr Start hatte sich mehrfach verschoben. Nun gab es einen offiziellen Gründungsakt.
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Googles Dateimanager Files hat ein Update erhalten. Ordner und darin enthaltene Dateien werden auf Wunsch per PIN geschützt. Für Apps gilt dies jedoch nicht.
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Missverständliche Einwilligungsformulare ziehen hohe Strafzahlung nach sich. Im Falle der AOK wurde die hohe Summe der Buße mit der Größe und Bedeutung des Unternehmens begründet.
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