Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Alles akzeptieren oder Einstellungen anpassen: Mit dieser Auswahl sind die meisten Internetnutzer konfrontiert, wenn sie derzeit eine Webseite aufrufen.
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Verimi fusioniert die "People ID" mit der "SDIinNRW" zur "Deutschland ID (DeID)" unter Leitung des Fraunhofer-Instituts für Angewandte und Integrierte Sicherheit AISEC.
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Der Suchmaschinenriese will Nutzer künftig bei kritischen Sicherheitswarnungen gut sichtbar und direkt in der verwendeten Google-App warnen sowie Tipps zur Problembehebung geben.
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Laut einem EuGH-Urteil dürfen Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht pauschal gespeichert werden. Ausnahmen seien aber möglich, betonten die Richter.
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