Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Auch wenn die Corona-Pandemie das Thema "Brexit" deutlich aus dem Fokus der Berichterstattungen verdrängt hat, steht das Datum dafür weiterhin für den 31. Dezember fest. Bisher konnte keine gemeinsame Regelung mit der EU getroffen werden. Nun droht laut Bitkom das Chaos.
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Cookies sind im Internet allgegenwärtig. Französische Datenschützer monieren Verstöße und schreiten gegen Google und Amazon ein. Google sichert Dialog mit der Behörde zu.
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Die EU-Kommission arbeitet im Kampf gegen Terrorismus an einer "legalen Lösung" für den Zugriff auf verschlüsselte Daten. Datenschützer fürchten jedoch um die Privatsphäre jedes Einzelnen. Diese solle jedoch laut EU bestmöglich geschützt werden.
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2020 sahen sich Organisationen einer Flut neuer Cyberbedrohungen und Herausforderungen gegenüber. Kriminelle nutzten neue Taktiken und Angriffsmethoden.
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Ruhe bewahren und Kooperation sind angesagt, wenn Ärger mit Datenschutzbehörden droht. Schlussendlich entscheiden ohnehin erst die Gerichte über etwaige Bußgelder.
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Die französische Supermarktkette Carrefour muss eine Geldstrafe von über 3 Millionen Euro zahlen, weil sie gegen die DSGVO verstoßen hat. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat diese Strafe wegen mehrerer gravierender Verstöße aus dem Jahr 2019 verhängt.
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Die Verarbeitung von Daten im Rahmen der Zugriffskontrolle birgt Konfliktpotenzial. Eine genaue Einhaltung der in der DSGVO geregelten Vorschriften ist dringend einzuhalten - sonst wirds teuer.
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App-Betreiber werden Apple-Kunden bald ausdrücklich fragen müssen, ob sie ihrem Verhalten für Werbezwecke folgen dürfen. Unter anderem Facebook sieht darin eine Bedrohung. Doch der iPhone-Konzern hält an seinen Plänen fest.
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Die im Oktober 2019 vorgestellte europäische Cloud-Initiative Gaia-X lockt stetig weitere Unternehmen an. Inzwischen wollen sich weit über 100 Firmen an der Entwicklung dieser europäischen und souveränen Dateninfrastruktur beteiligen.
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Daten sind ein begehrtes Gut, mit dem besonders im Darknet viel Handel betrieben wird. Ein neuer Dienst des VPN-Anbieters NordVPN will Anwender nun darüber informieren, ob ihre Daten im Netz angeboten werden.
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