Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Über die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Bundeskartellamts, die die Datensammelmöglichkeiten von Facebook stark beschränkte, darf nicht ohne Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) entschieden werden.
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Hochsicher und komfortabel: der Messenger von HIN und Open-Source-Spezialist VNC. Anders als beispielsweise WhatsApp werden hier keine Datenschutzverletzungen begangen.
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Apple will seinen iPhone-Nutzern mehr Selbstbestimmung geben in der Frage, wer ihre Daten wie nutzt. Facebook gefällt das eingeschränkte Tracking gar nicht. Mark Zuckerberg sieht aber auch einen Vorteil.
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Das neue Rechenzentrum in Frankfurt soll im Sommer 2021 in Betrieb gehen, sagt Ciscos Deutschland-Chef auf der virtuellen Hausmesse Connect mit über 6.000 Teilnehmern.
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Eine sichere, komfortable und datensparsame Authentifizierung ist gar nicht so leicht zu gewährleisten. Hinzu kommt der sorglose Umgang mit Daten vieler Nutzer.
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Der Brave-Browser steht für Privatsphäre im Netz. Nun soll es zudem eine eigene Suchmaschine geben, die Nutzer nicht trackt und keine Profile erstellt.
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Mit dem Austritt aus der EU hat Großbritannien auch den Wirkungsbereich der DSGVO verlassen. Datenschutzrechtlich gilt das Vereinigte Königreich spätestens ab Sommer 2021 als unsicherer Drittstaat. Die EU-Kommission will das nach Möglichkeit vermeiden.
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Der Rekord-Bußgeldbescheid gegen die Wohnungsbaugesellschaft "Deutsche Wohnen" wurde vom Landgericht Berlin wieder kassiert. Das ist nicht der erste Fall dieser Art - und er deutet auf einen zentralen Webfehler der Datenschutz-Grundverordnung hin.
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