Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Nach einer ersten Beschwerdewelle gegen manipulative und rechtswidrige Cookie-Banner hat ein Teil der betroffenen Unternehmen nachgebessert. Andere müssen nun mit formalen Beschwerden rechnen.
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Unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Aspekten will Apple von Herbst an zunächst Fotos auf Geräten von US-Nutzern bei Nutzung des hauseigenen Online-Speicherdienstes iCloud mit einer Liste von bekanntem kinderpornografischen Material abgleichen lassen.
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Cyberattacken haben in deutschen Unternehmen zuletzt doppelt so viel Schaden angerichtet wie noch vor wenigen Jahren. Die Corona-Pandemie und Homeoffice tragen ihren Teil dazu bei.
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Den Betreiber eines Online Shops kommt seine Nachlässigkeit teuer zu stehen: Aufgrund einer veralteten Technik muss er 65.500 Euro Bußgeld zahlen. Das geht aus dem niedersächsischen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 hervor.
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Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen europäische Unternehmen personenbezogene Daten nicht mehr ohne Weiteres in den USA oder anderen Drittländern speichern und verarbeiten lassen. Die Lösung sind europäische Cloudanbieter.
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Die neue Funktion "View Once" war bereits vor Wochen nach der Kontroverse um die neuen Nutzungsbedingungen der Messenger App angekündigt worden. Via WhatsApp lassen sich ab sofort Fotos verschicken, die vom Empfänger nur einmal angesehen werden können.
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Facebook hatte im November angekündigt, das Start-up Kustomer kaufen zu wollen. Die Wettbewerbshüter der EU stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber – sie befürchten mehrere Risiken.
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Amazon ist von der Datenschutzbehörde in Luxemburg mit einer Strafe von 746 Millionen Euro belegt worden. Der Online-Händler wies den Vorwurf zurück und kündigte eine Berufung an.
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WhiteSource hat bekanntgegeben, dass es ein Tool entwickelt hat, welches Sicherheitslücken die in benutzerdefiniertem Code entdeckt wurden automatisch behebt.
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Nielsen hat in den USA einen Ansatz zur Cookie-freien Zielgruppen- und Ergebnismessung präsentiert. Die Methode erlaubt Publishern die datenschutzfreundliche Messung von authentifiziertem und nicht authentifiziertem Traffic.
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