Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Programmfehler in Windows greift um sich: Auch Powerpoint ist betroffen. Angreifer, die die DLL-Schwachstelle ausnutzen, können aus dem Internet schädlichen Code auf einen PC schleusen. Anwender können sich nur bedingt schützen.
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Botnetze sind die größten Spam-Verteiler im Internet. Wie eine aktuelle Analyse zeigt, sinkt die Anzahl der Bots, die zu großen Botnetzen gehören. Ihre Produktivität hingegen steigt: Der Prozentsatz der versendeten Spam-Nachrichten ist im August auf 95 Prozent gestiegen.
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Novells plattformübergreifender Druckerdienst iPrint Client hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern erlaubt, über das Internet schädlichen Code in ein Firmennetzwerk zu schleusen. Abhilfe schafft das Update des Herstellers.
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Sicherheitsexperten warnen vor Spam-Mails, mit dem Kriminelle die Besitzer von Internet-Domains brutal erpressen wollen. Sollten Sie eine solche Mail erhalten: Zahlen Sie nichts!
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Microsoft hat einen Sicherheitshinweis veröffentlicht, in dem das Unternehmen vor der frisch bekannt gewordenen DLL-Sicherheitslücke in seinen Betriebssystemen warnt. Schützen kann man sich vor der Schwachstelle kaum.
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Google hat eine neue Version seines Browsers Chrome veröffentlicht, Mit dem Update schließt das Unternehmen mehrere Sicherheitslücken, davon drei, die das Unternehmen selbst als kritisch einstuft.
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Das Filmbetrachtungsprogramm VLC Media Player hat eine Sicherheitslücke, die einen PC für Denial-of-Service-Angriffe anfällig macht. Dann stürzt das Programm ab - in Verbindung mit einem Bedienungsfehler kann ein Angreifer auch schädlichen Code einschleusen. Ein Update macht VLC wieder sicher.
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Windows und 40 weitere Windows-Programme haben eine Sicherheitslücke, die PC-Nutzer in Gefahr bringt. Beim Download von "sicheren" Dateien von Netzlaufwerken lädt das Betriebssystem auch DLLs nach. Angreifer können sie so manipulieren, dass sie schädlichen Code ausführen.
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Adobe hat ein Sicherheitsupdate für Adobe Reader und Acrobat herausgegeben, mit dem der Hersteller eine Schwachstelle in seinen Programmen schließt. Wegen der Gefährlichkeit der Lücke zieht das Unternehmen den Patch vor. Nutzen Sie die Update-Funktion!
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Den Medienkonzernen Disney und Warner wird vorgeworfen, mit Hilfe von Flash-Cookies Nutzer ausgespäht zu haben - darunter auch Minderjährige. Dabei sammelten die Konzerne unter anderem Mailadresse und Telefonnummer sowie Informationen über den Gesundheitszustand der Surfer.
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