Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
In der Enterprise-Version von Real Player sind Sicherheitslücken bekannt geworden. Angreifer können sie ausnutzen, um aus dem Internet auf einen PC oder ein Netzwerk zuzugreifen. Installieren Sie das Update!
>>
Eine ungepatchte Sicherheitslücke gefährdet aktuelle Versionen von Windows Server 2008. Angreifer können sie ausnutzen und mit einem Trick auf das Netzwerk zugreifen.
>>
Facebook-Mitglieder können sich neuerdings ein Einweg-Passwort per SMS aufs Mobiltelefon schicken lassen. Damit will man verhindern, dass Kriminelle sich die Kennwörter erschleichen, etwa wenn Nutzer sie an öffentlichen Rechnern eingeben.
>>
Zwei Schwachstellen machen Winamp zu einer unsicheren Lösung fürs Musikhören. Angreifer, die die Programmfehler ausnutzen, können über das Internet auf einen PC zugreifen und schädlichen Code ausführen. Ein Update gibt es im Moment nicht.
>>
Ein Programmierer der staatsnahen amerikanischen Hypothekenbank Fannie Mae hat nach seiner Kündigung eine Zeitbombe im IT-System des Unternehmens installiert, die alle Daten löschen sollte. Das Vorhaben schlug fehl.
>>
Fachleute haben einen Trojaner entdeckt, der Firefox dazu zwingt, Passwörter zu speichern - auch wenn der Nutzer Firefox das verboten hat. Dazu verändert der Schädling die Datei im Firefox-Code, die dafür sorgt, dass Firefox nachfragt, ob er Kennwörter sichern soll.
>>
In Opera sind fünf Sicherheitslücken unterschiedlicher Schwere bekannt geworden. Eine kritische Lücke kann dazu führen, dass ein Angreifer schädlichen Code auf einem PC ausführt.
>>
Der freie Druck-Daemon Cups hat eine Sicherheitslücke, die es einem Angreifer erlaubt, aus dem Internet auf einen PC und das umgebende Netzwerk zuzugreifen.
>>
Ein Datendieb ist auf den Servern der Wochenzeitung "Die Zeit" eingebrochen und hat Datensätze von Zeit-Lesern geklaut. Der Täter ist bereits verhaftet.
>>