Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die US-Geheimdienstspionage sorgte für Empörung - und die Worte der Kanzlerin waren klar: "Ausspähen unter Freunden - das geht gar nicht." Doch im Nebel liegt, was Merkel darüber wusste, dass auch die Deutschen kräftig mitmachten. Nun sagt sie darüber aus.
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Cliqz ist ein deutscher Browser, der mit seiner Anti-Tracking-Technik die User locken will. Nun übernimmt die Burda-Tochter das B2C-Geschäft von Ghostery mitsamt dem für die Verbraucherprodukte zuständigen Team.
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Der Musterprozess für mehr Anonymität beim Surfen geht in die entscheidende Phase. Kritiker beanstanden, dass in den Logdateien das Informationsverhalten der gesamten Bevölkerung festgehalten werde.
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Das massenhafte Speichern von Daten fordert Staat und Gesellschaft heraus. Was bei Online-Diensten und im E-Commerce gang und gäbe ist, darf noch lange nicht von staatlicher Seite übernommen werden.
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Freier Internetzugriff und BYOD können Unternehmen vor neue Probleme stellen. Ein Content-Filter schützt vor Missbrauch, rechtlichen Risiken und Schäden an der IT-Infrastruktur.
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Datenzugriff auch über die Grenzen hinaus: Einem Gerichtsurteil in den USA nach muss Google dem FBI auch im Ausland gespeicherte E-Mails übergeben. Google will sich gegen das Urteil wehren.
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Die neuen EU-Datenschutzregeln stoßen bei SAP auf Kritik. Europa dürfe sich nicht erneut zu starken Selbstbeschränkungen unterwerfen, sonst würden die Netzwerke der Welt in den USA mächtiger und stärker.
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