Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Microsoft und der US-Regierung um die Herausgabe von in Irland gespeicherten E-Mails ging nun ohne Urteil zu Ende. Die Richter verwiesen als Begründung auf den im März in Kraft getretenen "Cloud Act".
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Ein Jahr nach ihrer Freilassung kommt Chelsea Manning zur Internet-Konferenz re:publica nach Berlin. Dort will die Whistleblowerin unter anderem über die Folgen von unkontrollierbarer Staatsmacht berichten.
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Intel stellt zwei neue Hardware-basierte Sicherheits-Tools vor: Die Threat Detection Technologie soll vor allem bei der Suche nach Schadcode helfen. Security Essential hingegen will Sicherheitsfunktionen unterschiedlicher CPU-Familien vereinheitlichen.
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Die USA und Großbritannien warnen vor einer globalen Cyberattacke. Russische Hacker haben laut Geheimdiensterkenntnissen in großem Umfang Netzwerkinfrastrukturen infiltriert. Dabei könne es sich um Vorbereitungen für einen bevorstehenden Cyberangriff handeln.
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Israelische Forscher wollen Daten über die Stromleitung abgreifen können. Die Wissenschaftler haben eine Methode entwickelt, sensible Informationen auch von Rechner zu entwenden, die nicht mit dem Internet verbunden sind.
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Weil sich Telegram weigert, seine Verschlüsselungstechnologie für die russischen Behörden offenzulegen, ordnete nun ein Gericht die Blockade des Messenger-Dienstes an.
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Das EU-Parlament spricht sich geschlossen dafür aus, Mark Zuckerberg im Rahmen des Datenskandals rund um Cambridge Analytica vorzuladen. Der Chef des Sozialen Netzwerkes hatte sich bereits einer zweitägigen Befragung im US-Kongress gestellt.
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