Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Unionsfraktion will mit Blick auf die neue Datenschutzgrundverordnung den Praktiken unseriöser Anwaltskanzleien und Abmahnvereinen einen Riegel vorschieben.
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Die DSGVO sei ein Eingeständnis der europäischen Niederlage in der Internet-Industrie, so der US-Investor Peter Thiel. Im Gegensatz zu den USA sei Europa nicht in der Lage, so viele erfolgreiche Tech-Unternehmen in die Welt zu setzen.
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Betreiber von Facebook-Seiten sind mitverantwortlich für den Datenschutz. Die Verantwortung dafür könne nicht allein auf das soziale Netzwerk abgewälzt werden. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).
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Das Datensammeln von Facebooks Like-Button gefällt Apple nicht. Deswegen werden Apple-Kunden künftig auf Seiten mit Facebook-Elementen gefragt, ob sie ihre Informationen auch wirklich teilen wollen. Steht ein Kräftemessen der Tech-Giganten bevor?
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Im Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden. Daher verbietet der Autozulieferer seinen Mitarbeitern ab sofort den Einsatz von Social-Media-Apps auf Dienst-Handys weltweit.
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Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25. Mai in Kraft - und hat bereits teils kuriose Blüten getrieben. Unter Verbrauchern und Unternehmen herrscht Unsicherheit. Manche Befürchtungen blieben jedoch aus - zumindest vorerst.
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Der Datenskandal rund um Cambridge Analytica hat bei Facebook Spuren hinterlassen. Auf der diesjährigen Hauptversammlung ging es entsprechend turbulent zu. Gefordert wurde etwa, Aktien mit mehr Stimmrecht abzuschaffen, um Zuckerberg so weniger Kontrolle zu überlassen.
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Der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft warnt vor einer "Entdigitalisierung unserer Wirtschaft", bedingt durch die DSGVO. Viele Mittelständler würden aus Angst vor den hohen Strafen ihre digitalen Aktivitäten einschränken oder sogar ganz einstellen.
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Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage des Internet-Knoten-Betreibers De-Cix gegen den BND ab. Der Geheimdienst sei berechtigt, in bestimmten Fällen, internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, so die Begründung.
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Noch immer ist unklar, welche Daten von Facebook-Nutzern im Rahmen des Cambridge-Analytica-Skandals abgeflossen sind. Aufgrund von Ermittlungen britischer Datenschutz-Behörden verzögert sich die Überprüfung der Datenanalyse-Firma.
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