Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das EU-Parlament will über eine Neuregelung des Urheberrechts abstimmen. Ähnlich wie beim Leistungsschutzrecht in Deutschland sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder Textauszüge aus Pressetexten anzeigen dürfen.
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Die Mehrheit der Bevölkerung glaubt nicht, dass durch die Einführung der DSGVO ihre Daten besser geschützt sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die von der European netID Foundation in Auftrag gegeben wurde.
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Snapchat stellt seine neue Entwickler-Plattform SnapKit vor. Eine Funktion der Plattform bietet die Möglichkeit, sich bei anderen Diensten mit dem Snapchat-Login anzumelden. Dabei erhält der andere Anbieter nur Zugriff auf den Snapchat-Namen und das "Bitmoji"-Cartoon-Profilbild.
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Der deutsche IT-Mittelstand sieht sich aufgrund der dominierenden Stellung weniger globaler Großkonzerne bedroht. Zudem halten Datenschutzängste noch immer viele Firmen von der Nutzung von Cloud-Lösungen ab.
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Der CDU-Wirtschaftsflügel verlangt Nachbesserungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es soll per Gesetz klargestellt werden, dass Abmahnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße durch Anwaltskanzleien unzulässig sind.
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Netzpionier Jaron Lanier warnt eindringlich vor den Auswirkungen von sozialen Medien. Besonders bedenklich sei die anhaltende Überwachung und der damit verbundene Kontrollverlust über die eigenen Daten.
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Bei der IT-Messe Cebit werden verschiedene Digitalisierungstrends sichtbar. Zur Eröffnung der neu ausgerichteten Digitalshow gibt es aber auch mahnende Stimmen.
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Schon wieder muss Facebook eine Datenpanne vermelden. Ein Software-Fehler hatte im Mai dazu geführt, dass bis zu 14 Millionen Mitglieder ihre Beiträge versehentlich mit der ganzen Welt, statt nur mit ihren Freunden geteilt haben.
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KMUs können Konzerne überholen, wenn sie digitale Technologien richtig einsetzen. Sie sind in vielen Bereichen oftmals flexibler als große Unternehmen.
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Zusammen mit Partnern testet die Telekom derzeit eine Blockchain-basierte Sperrung von gestohlenen Mobilgeräten. Anders als die Sperrung der IMEI-Nummer soll die Lösung für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen.
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