Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die meisten von uns verschicken E-Mails. Bevor die elektronischen Briefe beim Empfänger auf dem Bildschirm landen, passieren viele einen Keller in Karlsruhe. Und einen alten Bunker an einem Flughafen.
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Wer neue Apps oder Updates im App Store von Apple einstellen will, muss sich neuen Regeln fügen: Apple verlangt ab Oktober 2018 Links zu den Datenschutzbestimmungen der App-Developer.
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Microsoft läutet den Abschied von der Microsoft Deutschland Cloud ein. Der isolierte Dienst stimme nicht mehr mit den Kundenanforderungen überein. Vielmehr sollen zwei neue Cloud-Regionen in Berlin und Frankfurt als Alternative dienen.
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Rund 100 Tage nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzregeln (DSGVO) herrscht immer noch Unsicherheit. Viele Fragen seien weiterhin offen. Zahlreichen Unternehmen sei derzeit noch unklar, was sie laut Verordnung leisten müssen. So das erste Fazit.
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Aktuelle Business-Ultrabooks unterschreiten die Kilogramm-Schwelle teilweise deutlich. com! professional vergleicht ultramobile Geräte von Acer, Dell, Fujitsu, HP und Lenovo miteinander.
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Nach den Schnüffelvorwürfen in Version 5.45 kommt nun der runderneuerte Ccleaner 5.46. Mit der neuen Version will der Hersteller für mehr Transparenz sorgen und darüber hinaus den Nutzern ermöglichen, die Datenabfrage gänzlich einzustellen.
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Die Cloud hat sich auch hierzulande durchgesetzt. Doch die DSGVO treibt die Unternehmen mit hohen Sicherheitsvorgaben um. Indessen sinkt die Skepsis gegenüber der Public Cloud.
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Google kann das Surfverhalten von Chrome-Nutzern im Privatmodus im Nachhinein eindeutig zuordnen. Wie Forscher nun herausgefunden haben, gilt dies auch für das Nutzerverhalten auf Drittanbieterseiten.
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T-Mobile meldet einen Hackerangriff, bei dem rund zwei Millionen personenbezogene Kundendaten entwendet wurden. Betroffen wären ausschließlich Kunden in den USA. Der unautorisierte Zugriff sei schnell bemerkt und umgehend unterbunden worden, heißt es.
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Apple hat Facebooks fragwürdige VPN-App Onavo aus seinem Store entfernt. Die App sammle Nutzerdaten über andere Anwendungen und erhebe allgemein mehr Daten als für die Funktionalität nötig seien.
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