Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Wirtschaft beklagt Milliardenverluste durch Cybercrime. Die Kriminellen werden eine immer stärkere Bedrohung für die IT-Sicherheit in Deutschland - und nutzen dabei immer neue Wege.
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B2B-Unternehmen machen die DSGVO-Vorgaben weiterhin zu schaffen. Jede zweite Firma ist mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung unzufrieden.
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Johannes Caspar, Hamburger Datenschutz-Beauftragter, hat gegen Google nach dem Bekanntwerden des Datenlecks Ermittlungen eingeleitet. Dabei werde - mit Blick auf die DSGVO - die zentrale Frage sein, wann die Lücke durch Google geschlossen wurde.
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Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum ermöglichen einen transparenten und sicheren Austausch von digitalen Werten. Laurenz Apiarius von Blockwall beschreibt im Gespräch die Möglichkeiten von Blockchain-basierten Lösungen.
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Das war es dann mit Googles Versuch, ein soziales Netzwerk aufzubauen. Die Google+ Community wird für Privatnutzer geschlossen. Die User haben zehn Monate, um ihre Daten zu sichern. Grund dafür ist eine Software-Panne.
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Google rollt sein neues Sicherheitszentrum in Europa aus. Die Nutzer sollen damit ihre persönlichen Daten besser schützen können. Außerdem wurde die Zugriffsberechtigung für Drittanbieter-Lösungen auf das Google-Konto überarbeitet.
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Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar stellt das Verfahren zum Facebook-Datenskandal um Cambridge Analytica ein. Ein Grund ist die Verjährung der meisten Vorfälle.
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Apple hat sich in einem Brief an den US-Kongress gewandt und erneut mit Nachdruck betont, keine Hinweise auf Spionage-Chips, manipulierte Hardware oder andere Schwachstellen in seinen Servern gefunden zu haben.
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Soziale Medien sind trotz der DSGVO laut den Verbraucherschützern der Verbraucherzentrale NRW nicht datenschutzfreundlich genug. Besonders die Abfrage der Telefonnummer vieler Apps sehen die Experten kritisch.
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Wer seine Daten optimal sichern will, kommt um die Cloud nicht mehr herum. Bei einem Datenverlust ist die Geschwindigkeit der Wiederherstellung der Daten teilweise existenzentscheidend.
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