Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das BSI nimmt in seiner Studie "SiSyPHuS Win10" die Sicherheit von Windows 10 unter die Lupe. In einem ersten Schritt wird hierfür die Übertragung von Telemetriedaten untersucht, die das Betriebssystem an Microsoft sendet. Das Ergebnis ist ernüchternd.
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Eine Datenschutz-Folgenabschätzung im Auftrag der niederländischen Regierung hat schwere Datenschutzmängel in Microsofts Office ProPlus offenbart. Demzufolge telefoniert die Produktiv-Suite öfters und in größerem Maße nach Hause als bisher angenommen.
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Daten werden derzeit in der Regel nur verschlüsselt verschickt und gespeichert, jedoch nicht im kryptierten Zustand verarbeitet. Das soll sich mit homomorphen Verschlüsselungsverfahren ändern.
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Der Security-Dienst Firefox Monitor wird nun fest mit dem Mozilla-Browser verzahnt. Ruft der Nutzer eine korrumpiert Seite im Web auf, warnt Firefox umgehend mit einer Benachrichtigung.
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ProtonVPN steht nun auch allen iOS-Nutzern zur Verfügung. Wie der Schweizer Verschlüsselungsspezialist Proton Technologies mitteilt, ist der Dienst damit nun über alle gängigen Plattformen zu beziehen.
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YouTube ohne Werbung und ohne Preisgabe zahlreicher Daten? Was wie ein schöner Traum klingt, ist längst Wirklichkeit: auf der Webseite individio.us.
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Die seit einigen Jahren aktive Malware Trickbot hat neue Fähigkeiten dazubekommen. Ursprünglich handelte es sich bei dem Schadcode um einen reinen Banking Trojaner. Inzwischen kann Trickbot aber auch Passwörter und mehr abgreifen.
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Die DSGVO-Umsetzung ist längst nicht abgeschlossen. Ein besonderer Fall sind SaaS-Lösungen, da es in diesem Bereich bei vielen Unternehmen an der Transparenz zur Erfüllung der Compliance mangelt.
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