Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Bei der Hotelgruppe Marriott sind über einen längeren Zeitraum Daten entwendet worden. Rund eine halbe Milliarde Gäste sind vom Sicherheitsleck betroffen.
>>
Ein Großteil der deutschen KMUs verwendet keine spezielle Projektmanagement-Software. Als Herausforderung sehen viele die Implementierung der Lösungen und den Mangel an Fachpersonal dafür.
>>
Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, soziale Projekte erheblich zu unterstützen. Neben individuellen Lerninhalten für Schüler könnte die Technologie auch zu einem gesteigerten Ernteertrag von Landwirten beitragen.
>>
Aufgrund eines Sicherheitsvorfalls Anfang des Monats setzt Dell alle Kundenpasswörter für seine Online-Plattform zurück. Unbekannten Hackern sei es gelungen, in das interne Netzwerk des Unternehmens einzudringen.
>>
Uber muss zahlen: Der Fahrdienst-Vermittler hatte Hackerangriffe in Großbritannien und den Niederlanden ein Jahr lang verschwiegen. Insgesamt waren von dem Datendiebstahl 57 Millionen Nutzer und Fahrer betroffen.
>>
Die Verbraucherschützer aus sieben EU-Staaten wollen bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde gegen Google einlegen. Konkret geht es um die Standortverfolgung unter Android. Dieses Vorgehen verstoße gegen die DSGVO.
>>
Microsofts Karrierenetzwerk LinkedIn hat E-Mail-Adressen von 18 Millionen Nicht-Mitgliedern für das Schalten von Facebook-Anzeigen missbraucht. Das geht aus einem Bericht der irischen Datenschutzkommission hervor.
>>
Das Neusser Lukaskrankenhaus wurde vor einiger Zeit Opfer einer heftigen Malware Attacke. Damit wurde das in der Digitalisierung vergleichsweise recht weit fortgeschrittene Spital zeitweise lahm gelegt. Die Verantwortlichen reagierten jedoch beispielhaft.
>>
Bei den neu veröffentlichten Routerrichtlinien des BSI handelt es sich laut CCC um eine "Farce". Die optionalen Regeln sei der Behörde von Anwälten und Lobbyisten der Hersteller in die Feder diktiert worden. Das BSI hingegen verteidigt seine Arbeit.
>>
Ende Oktober hatte die britische Datenschutz-Behörde im Zusammenhang mit dem Datenschutz-Skandal um Cambridge Analytica gegen Facebook ein Bußgeld verhängt. Das Soziale Netzwerk will die Strafe in Höhe von 560.000 Euro nun kippen.
>>