Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook wird derzeit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Nun zeichnet sich ab, dass die Richter das Verfahren möglicherweise aussetzen, um eine Entscheidung des EuGH in einem anderen Fall abzuwarten.
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Ein neues Verfahren soll gegen gefälschte Double-Opt-in-Nachweise helfen. Der Einwilligungsnachweis zum Empfang von E-Mails wird dabei fälschungssicher auf der Blockchain gespeichert.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte das deutsche Leistungsschutzrecht für unzulässig erklären. Laut dem Gutachter Gerard Hogan hätten die deutschen Vorschriften so nicht in Kraft treten dürfen.
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Die teilweise ausufernde Datensammlung im Internet könnte zu einer ernsthaften Gefährdung der Meinungsfreiheit werden, befürchtet Apple-Chef Tim Cook.
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Laut der Aussage von Google-Chef Sundar Pichai gibt es keine Pläne für eine zensierte Suchmaschine in China. Dass es interne Überlegungen zum Projekt Dragonfly gegeben hat, bestritt er allerdings nicht.
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Die EU-Justizminister wollen eine länderübergreifende Datenfreigabe schaffen. Bei Straftaten könnte dies zu einem schnelleren Ermittlungserfolg führen, heißt es. Der Bitkom indessen kritisiert, dass die geplante Frist für die Herausgabe der Daten zu kurz sei.
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Firmenkunden von ownCloud Enterprise haben künftig Zugriff auf eine erweiterte
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mitsamt Unterstützung von Hardware-Schlüsseln wie Smartcards oder USB-Tokens.
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Der Schweizer Cloud-Anbieter Tresorit startet mit Send eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Filesharing-Lösung. Mit dem Web-Tool lassen sich Daten mit einer maximalen Größe von 5 GByte kostenfrei versenden.
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Google verschärft in Chrome 71 den integrierten Adblocker. Außerdem mit an Bord ist ein Feature, das davor schützen soll, versehentlich Daten an Unbefugte weiterzugeben.
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Die an Abkürzungen reiche Welt des digitalen Marketings hat seit Kurzem ein Kürzel mehr - CMP. Was versteht man unter Consent Management Provider und wer benötigt sie?
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