Neue Regelungen:
Die wichtigsten Änderungen für 2016
7. Sachbezugswerte für Verpflegung
Zum 1. Januar 2016 steigen die Sachbezugswerte für Verpflegung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern spendiert oder diesen verbilligt abgibt. So sind hier zukünftig 236 Euro (bisher: 229 Euro) ansetzbar. Auf das Frühstück entfallen dabei 50 Euro monatlich (oder 1,67 Euro kalendertäglich), auf das Mittag- oder Abendessen jeweils 93 Euro (3,10 Euro).
Zum 1. Januar 2016 steigen die Sachbezugswerte für Verpflegung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern spendiert oder diesen verbilligt abgibt. So sind hier zukünftig 236 Euro (bisher: 229 Euro) ansetzbar. Auf das Frühstück entfallen dabei 50 Euro monatlich (oder 1,67 Euro kalendertäglich), auf das Mittag- oder Abendessen jeweils 93 Euro (3,10 Euro).
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Quelle: shutterstock.com/M. Cornelius